Hallo Zusammen,
ich überlege mir ein paar italienische Staatsanleihen zuzulegen. Weiß nicht, ob das ne gute Idee ist, aber an sich sieht das für mich schon ganz attraktiv aus.
Beispiel: A3LNHC, 96,81%, Zins: 4%, Fälligkeit: 15.11.2030
Hat jemand Ahnung, wie das mit der Quellensteuer auf die Zinserträge aus Anleihen gehandhabt wird? Auf Dividenden von Aktien fallen ja bekannterweise üppige Steuern an. Aus unten stehender Tabelle vom BZST entnehme ich, dass Zinsen aus "öffentlichen Anleihen" (gehören dazu Staatsanleihen?) steuerfrei sind. Bin mir aber nicht sicher. Was meint ihr?
Grüße
Tabelle:
Ich meine, dass Italien auf Zinsen von Staatsanleihen keine QuSt. erhebt.
Dazu steht im DBA Italien Protokoll i.d.F. 18.10.1989:
Abweichend von den Artikeln 10 und 11 können Dividenden und Zinsen in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden, wenn sie
auf Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung (einschließlich der Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung oder der Einkünfte aus partiarischen Darlehen oder Gewinnobligationen im Sinne des Rechts der Bundesrepublik Deutschland) beruhen und
bei der Gewinnermittlung des Schuldners der Dividenden oder Zinsen abzugsfähig sind. (...)
Da bei Anleihen der "öffentlichen" italienischen Staatshand weder a. noch b. zutreffen, sollte kein QuSt.-Abzug vorgenommen werden.
Ich sehe es ähnlich wie @stocksour,
im Allgemeinen fallen in Italien zwar 26% Steuer auf Zinsen an (von denen aber nur 10% statt der üblichen 15% anrechenbar sind),
speziell auf Staatsanleihen fallen aber in Italien in der Regel gar keine Quellensteuern an.
Das gilt übrigens auch für viele Schuldverschreibungen von Banken oder Aktienunternehmen, im Zweifel in einem solchen Fall bei den Investor Relations nachfragen.
Gruß
Curtis
Hi stocksour, CurtisNewton
danke euch beiden für die Recherche und Antworten. Da sich das mit meiner Vermutung deckt, stehen die Chancen, dass die Schwarmintelligenz hier am Ende siegt garnicht so schlecht 😄
Ich denke, ich probiere es einfach mal mit einem vertretbaren Betrag aus und schaue, was bei rum kommt.
Grüße & einen schönen Restsonntag
Also auf meine meine Zinsen auf italienischer Staatsanleihen wird 12,5 % Quellensteuer einbehalten, ohne Anrechnung auf die deutsche Abgeltungssteuer ?!
@Prof :
1. Die Angabe einer WKN fördert das Interesse der Community ungemein.
2. Das DBA D/I gibt einen Quellensteuersatz von 12,5% nicht her, siehe Inserts weiter oben.
Zinsen auf Staatsanleihen unterliegen zunächst einer inländischen, nationalen Quellensteuer von 12,5 %. Gem. Art. 11 Abs. 2 DBA-Italien hat der Quellenstaat Italien ein QSt-Recht iHv. 10%; aber diese DBA-Berechtigung des deutschen Zinsempfängers müsste der Lagerstelle zunächst durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Es bleibt das sehr zeitaufwendige Erstattungsverfahren; ähnliches Problem wie bei französischen Dividenden...🥸
Da hast Du wohl recht, @Prof - andere Länder, andere Unsitten.
Was die Anrechenbarkeit auf die D-Abgeltungsteuer betrifft:
Es ist ja noch früh im Jahr: Hast Du überhaupt schon Abgeltungsteuer entrichtet (Verlustvortrag und FSA aufgebraucht)? Solange dies nicht der Fall ist, gibt es nichts, worauf die ausländische Quellensteuer angerechnet werden könnte.
Hallo @Prof ,
...was sagt denn der Quellensteuertopf? Gibt es hier eine Verbuchung von anrechenbarer noch nicht angerechneter Q-St?
LG+
onra
Sorry es betrifft vergangene und künftige Zinszahlungen aus Italien. Mir ging es mehr um einen faktischen Erfahrungsaustausch, d.h. inwieweit auch bei anderen Anleihenhaltern diese 12,5%ige QSt einbehalten wurde?