Habe heute meine erste Dividende von Energy Transfer bekommen.
Von den 305 Dollar wurden 37% Quellensteuer abgezogen und noch die 25% Kapitalertragsteuer. Es blieben Netto nur 103 Euro.
Meine Frage ist ob ich einen Teil der Quellensteuer zurück bekommen kann , ich meine gelesen zu haben es wären in der USA 15% Quellensteuer.
Kennt sich jemand damit aus? Für die Zukunft, wo kann ich sehen wieviel % Quellensteuer die Amis abziehen?
Gruß
Michael
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Hallo, ja.. der Quellensteuersatz ist in der Regel 15% in der USA die in D verrechnet werden. Aber nicht für LP bzw. MLP , da ist es bis zu deinem bezahlten Quellensteuersatz. Ich meine da kannst nen Teil zurückholen, wie weiss ich allerdings nicht. MLP und LP haben extrem hohe Dividenden, aber nen Aufwand mit der Quellensteuer. Einfach mal nach MLP oder LP googeln... Da gibt's in diesem Bereich klasse Alternativen die mit der deutschen Ertragssteuer gleich verrechnet werden. Grüsse LoBi1415. PS.. das war weder ne Aufforderung zum Kauf und schon gar nicht ne Beratung, den das mache ich grundsätzlich nicht
Danke für die schnelle Antwort.
@LoBi1415 hat geschrieben: [...]PS.. das war weder ne Aufforderung zum Kauf und schon gar nicht ne Beratung, den das mache ich grundsätzlich nicht[...]
Solche vermeintlich "strafbefreiende" Warnungen lese ich hier immer wieder. Sie sind schlicht unnötig. Kein Forum-Mitglied wird sich gezwungen fühlen, deine Aufforderungen [...]Einfach mal nach MLP oder LP googeln...[...] zu folgen. Selbst wenn du ein professioneller Berater wärst, und schreiben würdest: Kauft bitte die Aktien XY! riskierst du nichts. In diesem Forum gibt jeder seine persönliche freie Meinung preis und die ist nicht justiziabel. Selbst Beleidigungen kommen zuweilen vor.
Zu Energy Transfer ist zu lesen:
[...]Energy Transfer will not pay any federal income tax. This allows for a higher potential cash flow payout to unitholders. Instead, each unitholder will be required to report on his or her income tax return his or her share of our income, gains, losses, and deductions without regard to whether corresponding cash distributions are received. As a result, a unitholder’s share of taxable income, and possibly the income tax payable by the unithholder with respect to that income, may exceed the cash actually distributed to the unitholder. Since MLPs generally pay more cash distributions than the amount of taxable income allocated, the tax basis of the unitholder is decreased by the difference between total cash received and taxable income reported. Cash distributions will become taxable if the unitholders’s cost basis is reduced to zero. It is the responsibility of each unitholder to investigate the legal and tax consequences under the law of pertinent states and localities of his or her investment in Energy Transfer.[...]
Das verlinken mit MLP lässt auf ein Sonderkonstrukt schließen. Trotzdem würde ich es mit dem Quellensteuervorabbefreiende Formular W-8BEN, ausgefüllt an Consors versuchen.
Danke für die Info
das habe ich im Netz gefunden
Die Antwort von der Consorsbank:
Gerne geben wir Ihnen hier Auskunft. In diesem Fall fällt eine US-Quellensteuer von 37 %, da es sich hier um eine Limited Partnership (L.P.) handelt. Diese Quellensteuer ist nicht auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar. Es fällt daher zusätzlich in voller Höhe deutsche Kapitalertragsteuer an (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). ..daher aus Dividenden-Aspekten nicht kaufbar für mich.
Meinen Sie das Steuerformular hat Aussicht auf Erfolg bzw. hat das jemand schon gemacht?
Gruß
Michael
Die Lösung ist im Prinzip ganz einfach, aber trotzdem kaum zu machen.
Als Anteilsbesitzer einer US-Personengesellschaft (LP, MLP) bist Du kein schlichter dividendengieriger Aktionär, sondern Inhaber einer unternehmerischen Beteiligung.
Die Erträge daraus kannst Du über das Formular W-8ECI (Certificate of Foreign Person's Claim That Income Is Effectively Connected With the Conduct of a Trade or Business in the United States) vom Quellensteuerabzug freistellen lassen, indem Du das Formular beim auszahlenden Unternehmen oder dessen Withholding Agent hinterlegst.
Allerdings bist Du dann verpflichtet, in den USA eine Steuererklärung abzugeben, in der Deine Erträge (=Deine "Pseudo-Dividenden") zusammen mit Deinen (vermutlich nicht vorhandenen) weiteren US-Einkünften den in den USA gültigen Steuergesetzen unterworfen werden.
Der Grundfreibetrag beträgt dort seit des POTUS' letzter Steuersenkung (2017) USD 12.000.-, der vermutlich nicht überschritten würde, woraus sich eine US-Steuer von USD 0,00.- berechnen würde.
Dass sich kein hiesiger Broker in dieses Prozedere einmischt, versteht sich von selbst.
Das ganze selbstverständlich ohne Gewähr, und ich habe auch kein Problem damit, wenn jemand eine einfachere oder richtigere Lösung präsentiert; ich habe das Thema nur mal durchgedacht, weil ich selbst auch schon in diese Steuerfalle getappt bin.