abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer Irland (V2A Form)

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 2
Registriert: 07.01.2017

Hallo,

 

um sich von der irischen Quellensteuer zu befreien benötigt man bekanntlich das V2A Formular.

Soweit so gut, dass habe ich mittlerweile vom Amt abgezeichnet...

 

Wer bekommt das nun genau: die Consors Bank oder die Aktiengesellschaft (Seagate)?

Mein Eindruck nach Hotline und Email Nutzung ist das hier beide Seiten auf den jeweils anderen verweisen.

 

Ich vermute (hoffe) einfach mal das sich hier schon der ein oder andere von der ir. Quellensteuer hat befreien lassen und so freundlich ist seine Informationen zu teilen.  Smiley (zwinkernd)

 

Danke.

 

 

0 Likes
18 Antworten 18

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 29
Registriert: 07.12.2016

Bei Dir muss es sich um ein anderes Formularr handeln! Eine AGENT’S REFERENCE NUMBER wird m. E. nicht benötigt, wenn Du den Erstattungsantrag selbst durchführst.

Verwende das Formular Non-Resident Form V2A.

 


Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020
Danke. s sind doch mehrer Dokumente, einmal das V2A, das das deutsche Finanzamt bestätigt und einmal das Formular in dem man die Ansprüche geltende macht: das heisst Claim for refund of IREF withholding tax und darin kommt dann folgerndes vor
CLAIMANT’S COUNTRY OF RESIDENCE
TAX REFERENCE NO. IN COUNTRY OF RESIDENCE
AMOUNT OF DWT CLAIMED (see dividend schedule overleaf)
AGENT’S REFERENCE NUMBER RELEVANT TO THIS
CLAIM (THIS NUMBER MUST BE QUOTED IN ALL
CORRESPONDENCE RELATING TO THIS CLAIM)
NAME, TELEPHONE NUMBER & EMAIL ADDRESS OF
THE PERSON / AGENT YOU WOULD LIKE US TO
CONTACT ON THIS RECLAIM IN THE EVENT OF A QUERY
I DECLARE THAT I am / the above named is beneficially entitled to the dividends in respect of which this refund is
claimed. I attach completed certified documentation in support of this claim.
Authorised signatory: Title:
Relationship to claimant (if appropriate): Date:
The above-named claimant is not entitled to receive dividends from an IREF without deduction of IREF withholding tax.
However, the IREF withholding tax refund is claimed under the terms of a Double Taxation Agreement. In support of this
claim please note the certification provided by the relevant tax authority below. The above-named claimant owned ____ %
(insert percentage figure) of the units in an IREF referred to in the attached schedule at the time the dividends were paid.
OFFICIAL USE ONLY
Warrant No. Examined
Amount Checked
IREF

Name:
Phone

usw.
Ist jetzt nicht unbdingt alles schwierig zu verstehen nur den Agent? Meinen die vielleicht den Steuerberater?
Wäre nochmal nett wenn du dir Zeit nimmst zu antworten.
Dietmar
0 Likes

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @iris1313 ,

davon abgesehen, dass Oberpfälzer Steuerzahler*innen immer recht haben:

 

@Agent06  findet seinen "Agent" nicht im Formular "steuerliche Wohnsitzbescheinigung" V2A,

sondern im Antragsformular

Claim for refund of Dividend Withholding Tax (DWT) Chapter 8A, Part 6 Taxes Consolidation Act, 1997 (as amended).

Mit diesem "Agenten" ist der AWA (=Authorized Withholding Agent) gemeint.

In Irland ansässige Unternehmen müssen die Quellensteuer auf Dividenden bis spätestens am 14. des auf die Dividendenzahlung folgenden Monats direkt an den irischen Fiskus abführen oder die Dienste eines AWA in Anspruch nehmen; dessen Registrierungsnummer und Kontaktdaten wären im Antragsformular einzutragen, wenn letzteres zuträfe.

 

Im konkreten Fall wird es nicht so sein, weshalb die Angaben zum "Agent" einfach unterbleiben können, auch wenn das nicht so recht mit unserem deutschen Formularkomplettausfüllverhalten in Einklang zu bringen ist.

 

Oder wie der Ire sagt:

If you don't know what to fill in - leave it out.

 


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 29
Registriert: 07.12.2016

Ich möchte jetzt nicht weiter nachforschen wo was steht.

Ich hatte eingereicht:

  • Irish Dividend Withholding Tax - Claim from or on behalf of Certain Non-Resident Persons for Refund of DWT
  • Non-Resident Form V2A
  • Bank Documents (Dividend Receipts).
  • Non-Resident Form V2A musste alle die Jahre beinhalten für die die Erstattung beantragt wurde.

Erstattung erfolgte schnell und vollständig.


Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 10
Registriert: 04.11.2020

So, parallel dazu hatte ich der Irischen Tax-Behörde auch ne Mail gesendet.
Sehr schnell eine freundliche Antwort erhalten, alles geklärt. Den "Agenten" frei lassen, Excel-Sheet anhängen mit allen Zahlungen von den letzten 4 Jahren ist auch OK. Vor allem hat mir die Dame geraten schnell (bis 31.12.2020) zu sein, damit ich 2016 auch noch erstattet bekomme.
Und für alle Jahre diese V2A-Form erstellen lassen.
Danke euch, hat mir sehr geholfen und bringt mir doch für Weihnachten einige Weihnachtsgeschenke hervor.
Also aufpassen welche Aktien man kauft, war mir nicht klar als Medtronic nach Irland zog.

Die hab ich aber schon von vor 2008, also bleiben sie auch im Bestand, Gewinne sind ja steuerfrei.

Ach da fällt mir jetzt noch siedend heiss ein: Was passiert denn mit der zurückgezahlten irischen Steuer, die müsste ja dann auch noch in D versteuert werden? Auch wenn es nicht unbedingt viel ist, theoretisch sollte man das selbst nachversteuern oder?

Vor allem weil man sich ja beim Finanzamt das V2A ausstellen hat lassen.

Oder seh ich das was falsch? Möcht nicht päpstlicher sein als der Papst oder einfach Augen zu und durch...


Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2020

wohin muss ich das ausgefüülte Formular "V2A" senden?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

Steht doch auf dem Formular. Aber nicht vergessen: it*s a long way to Tipperary Smiley (fröhlich)

 

DWT

UnitRevenue

CommissionersGovernment Offices

Nenagh, Co.

Tipperary

E45 T611, Ireland

Tel: + 353 67 63105


Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2022

Hallo,

 

hier war die Rede von der Form V2A, zusätzlich zur "DWT refund claim form". Siehe:

https://www.revenue.ie/en/companies-and-charities/dividend-withholding-tax/refunds-for-non-residents...

https://www.revenue.ie/en/companies-and-charities/dividend-withholding-tax/exemptions-for-non-reside...

 

Ergibt das aktuell noch Sinn? Im ersten Formular kann doch das deutsche Finanzamt bereits die steuerliche Ansässigkeit bescheinigen.  Das wäre also doppelt gemoppelt.

Mir scheint auch, man müsse Option C ankreuzen. V2A ergibt nur Sinn bei Option A. V2A macht auf mich den Eindruck, als ob es nicht an die irische Steuerbehörde geschickt werden soll für Rückerstattungsanträge, sondern zur Vorabbefreiung gedacht ist und an den Broker bzw. die Lagerstelle gesandt werden soll. Man kann dort auch nix bescheinigen lassen für vergangene Jahre; die Abfrage des Jahres gibt es nur im ersten Formular; im zweiten passenderweise nur das aktuelle Datum.

 

Vielen Dank im Voraus.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 19
Registriert: 23.08.2014

Hallo @Erdbaer 

genau das gleiche ist mir auch aufgefallen. Im V2A kann ich kein Jahr vorgeben bzw. es ist gültig ab Unterzeichnung dann für 5 Jahre.

Da müsste ich die V2A ja rückwirkend unterschreiben lassen. Geht das?

 

Oder wie Du schreibst das DTW Formular mit der Jahresangabe das deutsche Finanzamt mitstempeln lassen zusätzlich zur V2A??

Bei der nächsten Erstattung im Folgejahr gilt die V2A ja noch einige Zeit.

 

Wie hast Du es gemacht?

 

0 Likes
Antworten