Hier [off topic]: Klarstellung zur Soli-Abschaffung:
Bei Kapitalerträgen, zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds, gilt weiter der bisherige Steuerabzug.
Liegt der Ertrag über dem Sparerpauschbetrag von 801/1602 Euro, muss neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag abgeführt werden.