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Neue EU-Regeln und Consorsbank-Trading-Aktionen

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
Enthusiast
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Haben die u.g. Pläne einen Einfluss auf die Consorsbank-Trading-Aktionen?

 

 

Neue EU-Regeln verbieten Geschäftsmodell hinter günstigen Trading-Apps Dow
Jones 16.01.2024 17:22:00+0100 STRASSBURG (AFP)--Anbieter von günstigen Trading-Apps
wie Trade Republic oder Scalable Capital müssen sich in der Europäischen Union neue
Geschäftsmodelle einfallen lassen. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am
Dienstag ein Verbot sogenannter Payment for Order Flows, an denen die Anbieter
verdienen, ohne hohe Gebühren für die Nutzung zu verlangen. Mit der Gesetzesreform
sollen Anleger besser informiert und vor schlechten Kaufentscheidungen geschützt
werden.

Durch das Verbot könnten Aktiengeschäfte für Kleinanleger teurer und damit
unattraktiver werden, kritisierte der wirtschaftspolitische Sprecher der Konservativen
im Europaparlament, Markus Ferber (CSU). Vor allem junge Menschen hätten über
Trading-Apps einen Zugang zum Aktienmarkt gefunden. Für die private Altersvorsorge sei
es "ganz wichtig, dass sie da dranbleiben", fügte Ferber hinzu.

Trading-Apps nehmen meist nur geringe oder sogar gar keine Gebühren. Stattdessen
verdienen sie bislang häufig über "Payment for Order Flows": Der Dienstleister
verkauft die Kundenaufträge an einen großen Akteur, beispielsweise einen Fonds, der
damit eigene Aufträge ausführt. Der App-Anbieter wird dafür bezahlt - dies wird als
intransparent kritisiert, weil es Kleinanleger-Kunden oft nicht klar ist.

Das Geschäftsmodell ist dem Gesetz zufolge ab 2026 in der EU vollständig verboten. Die
Reform sieht außerdem gemeinsame europäische Regeln für Finanzprodukte und EU-weite
Informationspflichten zu Aktiengeschäften vor. Darauf hatten sich Europaparlament und
Mitgliedstaaten bereits im Juni vergangenen Jahres geeinigt.

 

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Das hängt davon ab, wie die Consorsbank mit dem Wegfall des (für sie positiven) Kalkulationsfaktors "PFOF" umgeht.

 

Aus der jeweils im Mai ins Online-Archiv gestellten "Gesamtkostenübersicht 20xx für Ihr Depot 0xxxxxxxxx", letzter Absatz, zitiere ich diese Umschreibung für "Kickbacks":

 

"Zusätzliche Zuwendungen Dritter
Die Bank erhält Zuwendungen von Dritten, welche sich nicht direkt in den Gesamtkosten niederschlagen. Darunter fallen beispielsweise Zahlungen von Handelsplätzen für die Weiterleitung von Kundentransaktionen durch die Bank."

 

Neobroker, die sich ausschließlich von diesen Kickbacks nähren, wird es härter treffen.


Autorität
Beiträge: 4640
Registriert: 06.02.2015

In 2021 hat die ESMA ein Statement zu den Risiken von PFOF bei den Neo-Brokern veröffentlicht. Daraus entstand mMn das kommende Verbot von PFOF.

 

Hat jemand einen Link zu dem entsprechenden PFOF Verbot? In den Artikeln, die ich zu diesem Thema bisher gelesen habe habe ich keinen entsprechenden Link gesehen.

 

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
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Registriert: 21.07.2017

Soweit ich es sehe, wurde gestern der letzte Diskussionsstand vom 13.10.2023 beschlossen, zu finden hier auf der Website des European Council; unten findet sich der link https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13972-2023-INIT/en/pdf, dort Seite 139:

 

the following article ▌is inserted:


‘Article 39a

 

Ban on payment for forwarding client orders for execution


1. Investment firms acting on behalf of retail clients, as defined in Article 4, point (11), of Directive 2014/65/EU, or professional clients as referred to in Section II of Annex II of that Directive shall not receive any fee or commission or non-monetary benefits from any third party for executing orders from those clients on a particular execution venue or for forwarding ▌ orders of those clients to any third party for their execution on a particular execution venue.

 

The first subparagraph shall not apply to rebates or discounts on the transaction fees of execution venues, where permitted under the approved and public tariff structure of a trading venue in the Union or of a third-country trading venue, where they exclusively benefit the client. Such discounts or rebates shall not result in a monetary benefit to the investment firm.

 

usw.


Enthusiast
Beiträge: 148
Registriert: 13.09.2018

Schön, dass die EU ihre Bürger vor günstigen Ordergebühren schützt.

Gibt es keinen Lobbyverband, der das verhindert, beim Umweltschutz klappt das ja schließlich auch!

Und was sagt Consorsbank dazu?

Jedenfalls danke für die links, guck ich evtl. mal genauer durch.


Moderator
Beiträge: 605
Registriert: 21.08.2017

Hallo liebe Community,

 

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

 

Die Consorsbank beschäftigt sich mit dem Thema und ist auch im Austausch mit Verbänden mit dem Ziel, das derzeitige Produktangebot im Sinne der Privatanleger regulatorisch konform möglichst aufrecht zu erhalten.

 

Sollte sich hier etwas ändern, werden Sie natürlich rechtzeitig darüber informiert.

 

Viele Dank für Ihr Verständnis!

 

Viele Grüße

 

CB_Susan
Community-Moderatorin

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