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NV Bescheinigung nicht immer sinnvoll, auch wenn Voraussetzung erfüllt?:

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
Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
Beiträge: 10
Registriert: 20.05.2019

Mein Status: Nach Verkauf meines Unternehmens, nur noch als daytrader aktiv und damit nicht mehr EKSt.-pflichtig. Hohe Verluste in Topf 1, vorraussichtlich in Topf 2 nur Dividenden-Einnahmen

 

 

1.) Bei NV-Bescheinigung werden alle Töpfe auf Null gesetzt und ich verliere somit meine Verluste aus Aktien Topf1? Auch für die Zukunft, oder könnten die später reaktiviert werden? Sind für NV-Bescheinigung auch hohe Gewinne von bspw. 30.000 € aus Aktien unrelevant wegen kompletter Verrechnung durch Verlustverrechnung? 

 

2.) Topf2 Dividenden in 2021 voraussichtlich 25.000 € und kann also keine NV beantragen? Töpfe auf NULL und theoretische könnten die Dividenden auf Null gesetzt oder gekürzt werden, diese werden Quartalsweise (BP) ausbezahlt.

 

3.) Sinnvoll ist nur, in 2022 eine freiwillige Steuererklärung abzugeben und so die zu viel bezahlte Steuer über Finanzamt zurückerstattet zu bekommen? Grundfreibetrag, also Existinzminimum darf bekanntlich nicht versteuert werden.

25.000 €

- 801 €

- Sozialabgaben wie KV

- 9000 Grundfreibetrag, 

 

werden dann von FA mit genauem Steuersatz berechnet!

 

Bei 10000 € Dividende würde somit eine EK-St-Erklärung wegen des Aufwandes eigentlich keinen Sinn machen?

 

MfG Bayern88

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
Autorität
Beiträge: 3720
Registriert: 21.07.2017

... ich mach' mir die Steuerwelt, widdewidde wie sie mir gefällt ...

 

Der Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung dürfte anhand Deiner Rahmendaten beim Finanzamt zunächst erhebliche Erheiterung auslösen und dann freundlich abgelehnt werden:

 

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die Ausstellung einer NV-Bescheinigung, wenn Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag je Person nicht übersteigt. (...)

So geschrieben im Antragsformular, weit hinten.

Somit kannst Du Dein Thema neu zur Diskussion stellen.

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