Wieso lassen sich keine Produkte auf den Index bei der Consorsbank handeln?
Ok. Habe das jetzt über den Active Trader gemacht. Info erhalten, dass sich die Steuergesetzgebung geändert hat.
Weiß da evtl jemand mehr?
vg und schönen Abend
Zitat aus den Endgültigen Bedingungen der 7 Zertifikate (WKN beginnend mit MA0U4_)
Mögliche Anwendbarkeit von Section
871(m) des U.S.-Steuergesetzes:
Nach Festlegung der Emittentin handelt es sich bei
den Wertpapieren um U.S.-aktienbezogene
Teil I. - 2
Wertpapiere, die dem Steuereinbehalt gemäß
Section 871(m) des U.S.-Steuergesetzes
unterliegen. Eine ausführliche Darstellung dieser
Thematik ist im Basisprospekt im Abschnitt
"Disclaimer – Mögliche Anwendbarkeit von Section
871(m) des U.S.-Steuergesetzes" enthalten.
Anderen Broker nehmen (ohne 871m-Problematik, die seit fast 4 Jahren besteht)
oder die 7 Aktien einzeln kaufen.
Viele Grüsse
Wenn ich 871(m) des U.S.-Steuergesetzes richtig verstanden habe, muss der Emittent jederzeit nachweisen können, welche natürliche bzw. juristische Person Anspruch auf wie viel Dividende hat. Ursprünglich wusste der Emittent (eventuell) nur, bei welchem Broker wie viele Stücke eines Derivates lagen. Seit 2017 muss der jeweilige Name des Käufers an den Emittenten übermittelt werden. Will man unbedingt, dass der Emittent weiß, welche Derivate ich wie oft kaufe/verkaufe und wie lange ich sie halte? Das könnte (jetzt mal überzogen dargestellt) dazu führen, dass Derivate, die ich gekauft habe, direkt danach (dauerhaft) einen höheren Spread haben. Meiner Meinung nach, geht es keinen Emittenten etwas an, welche Derivate ich mit welcher Stückzahl wie oft kaufe.
@immermalandersDas liegt nur am eigenen Broker.
Die CB ist ja Qualified Intermediary- so das man im Normalfall auch kein W8-BEN einsenden braucht, um den günstigen 15% Steuersatz zu bekommen.
Andere Broker (nicht alle!) können diese Papiere ja auch handeln- oder generell Derivate mit US-Underlying.(Quickborn, moritzgrün, Tangobank... können es seit Jahren).
Sonst wäre es wirtschaftlicher Blödsinn, wenn man Hundertausende Derivate emittiert und keiner kann sie kaufen.
Ich habe ja die ganz leise Hoffnung, das sich da etwas tut, wenn (bzw. besser- falls es mal) einen Handel mit US-Optionen/Futures bei CB gibt. War ja für dieses Jahr angekündigt.
Nicht Consors ist der Qualified Intermediary, sondern BNP. Wenn ich mich richtig erinnere, muss ein gültiges W8-BEN vorliegen, damit nur 15% Quellensteuer abgezogen werden. Liegt das nicht vor, kann man versuchen die zu viel gezahlte Quellensteuer über die Steuererklärung zurückzufordern. Mit dem W8-BEN legitimiert man sich gegenüber der US-Steuerbehörde, dass man anspruch auf den ermäßigten Steuersatz hat.
[...] Andere Broker (nicht alle!) können diese Papiere ja auch handeln- oder generell Derivate mit US-Underlying. [...]
Die Frage ist, welchen Quellensteuersatz führt der Emittent ab, 15% oder pauschal 30% um den "Papierkram" und Arbeitsaufwand zu reduzieren?
Ok- das steht bei Consors etwas anders.
https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer#USQuellensteuer
Der Emittent führt gar nicht ab, da er nicht weiß, wer die Papiere hält und wie dessen steuerlicher Status ist. Daher ja auch der ganze 871m-Kram.
Bisher habe ich noch bei keiner der genannten Banken 30% Steuersatz gehabt - entweder der Broker hat QI-Status oder man schickt ein W8-BEN ein.
Bei Tango und moritzgrün hat man auch gleich für kanadische Aktien den reduzierten Satz.
Danke für den Hinweis, das war mir bisher nicht bekannt.
[...] Der Emittent führt gar nicht ab, da er nicht weiß, wer die Papiere hält und wie dessen steuerlicher Status ist. Daher ja auch der ganze 871m-Kram. [...]
Nach 871m muss der Emittent aber jetzt Steuern abführen. Will er nur 15% statt 30% abführen, muss er wissen, wer das Papier hält und wie der steuerliche Status ist. Auf der Steuerseite steht:
Die Consorsbank führt alle Aufträge in Wertpapieren, die unter Section 871(m) Internal Revenue Code fallen, mit Emittenten aus, die immer den Höchstbetrag der Steuer (30 %) dem Gesetz entsprechend an die US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) abführen.
[...] Der Emittent führt gar nicht ab, da er nicht weiß, wer die Papiere hält und wie dessen steuerlicher Status ist. Daher ja auch der ganze 871m-Kram. [...]
Falsch. Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus:
Aus den FAQ zur IRS-Regelung 871(m) der Citigroup/Citifirst:
Gilt der Steuersatz von 30% für jeden?
Der Steuersatz auf Dividendenäquivalente wird grundsätzlich mit dem allgemeinen Steuersatz in Höhe von 30% angesetzt. Da Citi die steuerliche Situation des Inhabers der Optionsscheine bzw. Zertifikate nicht kennt, kann die individuelle steuerliche Situtation nicht berücksichtigt werden.
@stocksourInteressant.
Es werden generell 30% angesetzt- wenn es günstiger werden soll, ist das eine Sache
von Broker und ggf. Clearingstelle.
In Quickborn kann ich seit Anfang 2018 alle Derivate handeln.
Auch interessant- das Du mit Citi ausgerechnet einen Emittenten zitierst, der bei CB anscheinend nicht mehr unter diese Sperre fällt.
Ich hatte damals an die Commerzbank (als Emittent) geschrieben- da kam :
Witzigerweise scheint das dort auch eine Totalsperre zu sein, die auch Produkte mit einem deutlich niedrigeren Delta betrifft. Die Emittenten selber hatten ja 2017 für Produkte, die unter diese 871m-Regelung fallen, nur noch Geldkurse gestellt.