Hallo zusammen,
nach dem Urteil des s Oberlandesgericht München muss MAN SE an die Aktionäre für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016 jeweils netto 3,07 (vor Steuern allderings) nachzahlen.
Nun hatte ich in deiser Zeit MAN SE Aktien.
Bei mir ist bisher nur eine Zahlung für ein Geschäftsjahr eingegangen.
Für welches Geschäftsjahr diese ist, ist leider aus der Abrechnung nicht zu erkennen.
Wie ist die weitere Vorgehensweise u.a. für die anderen Geschäftsjahre?
Vielen Dank schonmal
Boersenfan1968
Wenn Du DEINE steuerliche Seite meinst gilt das Zuflußprinzip, d. h. steuerlich relevant wird die von Dir erwartete Zahlung in dem KJ, in dem Du sie erhältst.
Die steuerliche Seite ist mir völlig klar.
Ich würde gerne wissen, wann die Zahlungen erfolgen.
Bisher habe ich nur eine Zahlung erhalten.
Da aber die Nachzahlung für die GJ 2013 bis 2016 gilt, müssen eigentlich 4 Zahlungen erfolgen.
Bei den 3,07 Euro handelt es sich um den Nettobetrag (brutto 3,30 Euro) der laut Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag jährlich erstmals im Mai 2014 zu zahlen und vom Anleger noch zu verteuern war. Dieser Betrag wurde durch das Urteil auf brutto 5,50 Euro plus Zinsen erhöht.
Ich habe noch immer MAN Aktien und bisher keine Nachzahlung erhalten.
Schau Dir die Abrechnung noch mal genau an. Daraus müsste doch irgendwie hervorgehen, worum es sich bei der Gutschrift handelt.
Ich habe vorhin im Postfach einer anderen Bank Mitteilungen über die Nachzahlung von jeweils 2,03 € für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 gefunden. Ich nehme an, die für 2014 kommt noch.
Hallo Sigrid_w,
bei mir war nur eine Div.abrechnung eingestellt , ohne Jahr, ohne Info.
Da ich vorher bei der DAB Bank war hoffe ich das alles trotzdem klappt.
Vielleicht könnte ein Mitarbeiter von Consors dazu etwas Schreiben. Dürfte doch eine grösse Anzahl von Kunden betreffen.
Gruss
Boersenfan1968
Für eine Aussage von Consors müsstest Du Dich telefonisch an die Kundenbetreuung wenden denn nur dort können die Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Legitimation die Kontodaten einsehen. Die Community ist öffentlich und nicht Bestandteil der Kundenbetreuung.