Hallo @sprhld
Also unter Vorbehalt:
Es könnte sein, dass der Rückkauf nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gemacht wird. Wenn die überschritten ist, dann klappt das womöglich nicht mehr.
ODER... es gibt auch ärgerliche praxisferne steuerliche Änderungen seit einiger Zeit.
Und zwar gibt`s von Herrn Schäuble nichts mehr zurück, wenn die Verkaufskosten höher sind, als der Kurswert, den man für die Papiere noch bekommt.
Beispiel:
Gesamter Brutto Verkaufserlös: 10€; Verkaufskosten 15€ = keine anrechenbaren Verluste
Gruß
s.