Hallo @drhopsfield,
sofern die im Kalenderjahr angefallenen Gewinne noch innerhalb des Freistellungsbetrages liegen, fallen erst mal keine Steuern an. Wenn der Freistellungsbetrag aufgebraucht ist, wird die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätsbeitrag (und ggfs. Kirchensteuer) nach jedem Verkauf automatisch von Consors an das Finanzamt abgeführt.
Viel Erfolg und viele Grüße JB4711