Hallo inkahund,
wenn ein Anleger ein Stop-Loss-Limit gesetzt hat, um seine Kursverluste zu begrenzen, werden alle Stop-Loss-Orders in Unternehmensaktien, bei denen eine Kapitalmaßnahme stattfindet, durch die Börse automatisch gelöscht. Die Löschung durch die Börsen hat zur Folge, dass diese Orders analog auch in unserem System gestrichen werden.
Hierzu gab XETRA am 22.09.1998 ein Rundschreiben mit der Bezeichnung „Behandlung laufender Aufträge bei Dividendenterminen, Sonderausschüttungen und Kapitalmaßnahmen – Übergangsregelung“ heraus. Dieses können Sie unter folgendem Link nachlesen: Xetra-Rundschreiben
Viele Grüße,
Bülent
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