Ich beschäftige mich grad mit der neuen Investmentsteuerreform und hätte hier mal eine Frage. Ich würde das gerne anhand eines Beispiels verdeutlichen:
01.01.2018 - Kauf ETF 100 EUR
01.01.2019 - Wert ETF 110 EUR --> Es werden Steuern auf die 10 EUR fiktivien Gewinns angesetzt
01.01.2020 - Wert ETF 100 EUR --> Keine Steuern, da Betrag unter dem Kurs vom 01.01.2019 (110 EUR)
01.01.2020 Verkauf ETF 100 EUR --> Keine Steuern und die bereits im 1. Jahr bezahlten Steuern auf die 10 EUR fiktiven Gewinns bleiben.
D.H. nach neuem Recht hätte ich Steuern auf die 10 EUR gezahlt obwohl ich es nach altem Recht nicht gebraucht hätte, denn:
01.01.2018 Kauf ETF 100 EUR
01.01.2020 Verkauf ETF 100 EUR --> Kein Gewinn --> Keine Steuern
Das ist jetzt nur mal ein sehr pragmatisches Beispiel. Aber liege ich mit meiner Denkweise richtig oder hab ich hier noch was übersehen?
Ich weiß, dass wenn der Kurs stetig steigt, dass ich dann die bereits bezahlten Steuern gegenrechnen kann wenn ich es dann tatsächlich verkaufe. Aber im oben geannten Fall ist die Situation ja anders.