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Hauptversammlung/Stimmrechtsvertretung ausländischer Aktien

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Hat denn jemand Erfahrung mit Stimmrechtsvertretung bei ausländischen Aktientiteln (insb. US Aktien)? Habt ihr von der Consorsbank Einladungen/Stimmkarten o.ä. bekommen wie es bei einem normalen DAX Unternehmen läuft?

 

Herzlichen Dank,

Martin

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Für AGn, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erhältst Du von der CB keine Möglichkeit, Dein HV-Stimmrecht auszuüben oder Eintrittskarten für die HV anzufordern.

Dies gilt meines Wissens für alle deutschen depotführenden Institute genauso.

 

Scherz am Rande:

Reisekosten zu den HVen sind übrigens schon lange nicht mehr als Werbungskosten abziehbar, weshalb man heute einen selbstfinanzierten Städtereise mit HV macht statt - wie früher - eine steuersubventionierte HV-Reise mit Stadtbesichtigung.

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Würde mich in der Tat auch interessieren: wie kann ich mein Stimmrecht für bsp. US Unternehmensaktien in meinem Depot ausüben? Werde ich hier informiert, muss ich ich mich vor der Hauptversammlung an CB wenden um das für mich zu beantragen, selbst beim Unternehmen beantragen oder...?
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@Indiana_Jones 

 

Du wirst nicht informiert. Und beachte das Preis-/Leistungsverzeichnis: Eintrittskarten bzw. Stimmrechtsausübung bei ausländischen Gesellschaften 24,95 Euro.

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OK, nicht informiert. Danke schon mal. Aber wie läuft das dann ab? Muss ich beim Unternehmen die Stimmrechtsausübung anmelden? Wie verifiziere ich, dass ich von denen Aktionär bin und wie viele Anteile ich halte?
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Hallo, @Indiana_Jones ,

Deine Fragen habe ich vor ein paar Jahren einmal gedanklich durchgespielt anhand des Glasfaserspezialisten Corning Inc.

Im Prinzip funktioniert das wie bei deutschen AGen:

Fall a)

Du bist im Aktionärsregister eingetragen

=> Du erhältst von der AG vor der HV u. a. das "Proxy Statement" , das zuvor schon bei der SEC eingereicht wurde, dem die "Proxy Card" (Stimmkarte) beiliegt, aus der Deine Aktionärsnummer, die Zahl Deiner voting rights und die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wird, hervorgeht.

Diesen Fall schließe ich bei Dir einmal aus, wie bei mir seinerzeit auch.

Fall b)

Deine Aktien liegen, wie für deutsche Aktionäre üblich, bei irgendeinem Broker in "Street Name"

Ich zitiere hier aus dem Proxy Statement 2021 der Corning Inc., nachzulesen dort Seite 93 ff. im Abschnitt Frequently Asked Questions About the Meeting and Voting:

=> How Do I Vote if My Broker Holds My Shares in “Street Name”?
If your shares are held in a brokerage account in the name of your bank or broker (this is called “street name”), those shares are not included in the total number of shares listed as owned by you on the enclosed proxy card. Instead, your bank or broker will send you directions on how to vote those shares.

 

Für diese Dienstleistung verlangt die CB - zu Recht, wie ich meine - den von @Hawkwind erwähnten Obolus in Höhe von EUR 24,95.-, "*"zzgl. fremde Spesen.

P.S.:

Aus meinem Gedankenspiel habe ich nie Ernst gemacht, weil ich meinem Corning-Engagement schon davor das ihm zustehende Gewicht beigemessen hatte ...

 

 

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Hallo Mods,

 

Frage dazu an die Spezialisten der BNP Paribas:

 

Und wie sieht es bei den AG/SE/SA/NV  in der EU aus?  Das ist sicher anders als für US Firmen geregelt.

 

Beispiel:   Consors schickte mir ja gerade Einladung und Stimmkarte für die Airbus HV .

Fallen da dann auch die 25 € Kosten an, wenn ich die Stimmkarte an Consors zurückschicke?

 
 
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Hallo Mods,

 

wir sind mitten in der HV Saison,

 

aber meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.

 

Ich gehe zur e-HV der QIAGEN  NV, meine Aktien liegen bei Consors im Depot, was muss ich da jetzt tun?

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Hallo, @DerBietigheimer ,

"e"-hingehen kannst Du einfach so, ohne vorherige Anmeldung, abstimmen kannst Du so, wie es hier verlinkt seit 17.05.2021 als "Announcement in the Bundesanzeiger, Germany," steht:

 

(...)

Zur Ausübung des Stimmrechts aus Stammaktien der QIAGEN N.V., die in New York für die Clearstream Banking AG (“CBF”), Frankfurt am Main, bei der Depository Trust Company sammelverwahrt werden, gilt Folgendes:
Die CBF wird das Stimmrecht aus den Stammaktien nicht ausüben. Dem Miteigentümer am Sammelbestand oder einem von ihm benannten Dritten wird auf Verlangen eine Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts (“Proxy”) erteilt. Der Miteigentümer wird gebeten, ab 1. Juni 2021 (“Record Date”) bis spätestens 24. Juni 2021 bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, als Bevollmächtigte der CBF über seine Depotbank eine Vollmacht bis zur Höhe seines Sammeldepotguthabens zu beantragen. (...)

 

Geangscheng.

 

 

 

 

 

 

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@stocksour  hab ich doch schon gemacht, nur hat das schon im letzten Jahr fast nicht geklappt.

Ich musste mich da direkt bei der QIAGEN anmelden und die Belege kamen dann (wohl etwas spät von der Dt.Bk.Ffm, wie üblich 😞).

Mir geht es darum, Fragen stellen zu können. Zu dem Trauerspiel im letzten Jahr mit Thermo-Fisher, das uns Aktionäre rund 120 Mio $ gekostet hat, weil da einige Board Members grossen Mist gebaut haben und sich danach auch noch mit Millionen Abfindungen aus dem Staub gemacht haben. - Der Finanzpresse ist dies noch gar nicht aufgefallen. Die schlafen ja wohl alle. Der heutige Board müsste eigentlich Schadensersatz wegen Untreue gegenüber den Aktionären von den Verursachern fordern. Darum geht es.

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