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HP Spin-Off - Einspruch einlegen?

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 12.11.2015

Guten Morgen,

gibt es hier noch weitere Geschädigte des Spin-Offs von Hewlett Packard letzte Woche?

Ich überlege, ob es Sinn macht, Einspruch beim Finanzamt einzulegen.

 

Es ist schon eine Dreistigkeit, den Spin-Off Anteil als Dividendenausschüttung voll zu besteuern, obwohl der Aktionär keinen Cent mehr als vorher auf dem Depot hat.

 

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
Moderator
Beiträge: 1340
Registriert: 05.10.2021

Hallo @stocksour,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Da der Spin-Off 2015 als steuerpflichtige Maßnahme eingestuft wurde, ist die Einbuchung der HPE-Aktien eine Sachausschüttung mit steuerlicher Neuanschaffung zum 05.11.2015.

Bei uns werden Kapitalmaßnahmen auf der Grundlage rechtsgültiger Verwaltungsanweisungen, wie das BMF-Schreiben, abgewickelt und nicht aufgrund eines BFH-Urteils. Dennoch können Sie selbst entscheiden, ob Sie mit Verweis auf das BFH-Urteil die Erstattung der Kapitalertragssteuer beantragen möchten.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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
Enthusiast
Beiträge: 719
Registriert: 10.12.2014

@CB_Evelin 

Ich bin überrascht, dass deutsche Banken solche gleich gelagerten Fälle offensichtlich unterschiedlich behandeln, obwohl die meisten ihre steuerlichen Grundinformationen von WM Daten erhalten.

Bei einer Fremdbank wurde der Alphabet Spin off zuerst auch als steuerpflichtige Kapitalmaßnahme eingeordnet, dann aber im nachhinein korrigiert und zwar in Form eines negativen Steuervortrags der mit künftigen Einkünften zu verrechnen war und die neuen Aktien wurden folgerichtig auch als Altbestand weiter geführt.

Ein solches Vorgehen erscheint mir deutlich kundenfreundlicher.

Für mich drängt sich aber nunmehr die Frage auf, wie Consors bei künftigen Spin offs handeln wird, wird dann dieses Urteil weiterhin nicht umgesetzt?


Moderator
Beiträge: 604
Registriert: 21.08.2017

Hallo @juvol,

vielen Dank für Ihre berechtigte Nachricht an meine Kollegin CB_Evelin.

Bisher liegt kein einschlägiges BMF-Schreiben zu dem Sachverhalt vor, das die Auffassung des BFH-Urteils bestätigt. Deshalb werden die HPE-Aktien als Sachausschüttung behandelt und gelten steuerlich als zum 05.11.2015 neu angeschafft.

Sollten sich Änderungen auf der Grundlage rechtsgültiger Verwaltungsanweisungen ergeben, so werden wir den Fall erneut prüfen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

CB_Susan
Community-Moderatorin

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