@CB_Evelin
Ich bin überrascht, dass deutsche Banken solche gleich gelagerten Fälle offensichtlich unterschiedlich behandeln, obwohl die meisten ihre steuerlichen Grundinformationen von WM Daten erhalten.
Bei einer Fremdbank wurde der Alphabet Spin off zuerst auch als steuerpflichtige Kapitalmaßnahme eingeordnet, dann aber im nachhinein korrigiert und zwar in Form eines negativen Steuervortrags der mit künftigen Einkünften zu verrechnen war und die neuen Aktien wurden folgerichtig auch als Altbestand weiter geführt.
Ein solches Vorgehen erscheint mir deutlich kundenfreundlicher.
Für mich drängt sich aber nunmehr die Frage auf, wie Consors bei künftigen Spin offs handeln wird, wird dann dieses Urteil weiterhin nicht umgesetzt?