Hallo @snoopysnoopy,
....keine Sorge. Die Depotbank wird regelmäßig eine neue Steuerverprobung durchführen, sofern das nötig sein sollte.
Bei der Verrechnung mit Verlusten wird dir die Depotbank bereits gezahlte AbgSt, Soli, KiSt erstatten.
Bemerkung: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (Aktien-Verlusttopf). Aktiengewinne können mit allen anderen Verlusten im Bereich Kapitalerträge verrechnet werden (Allg. Verlusttopf).
Bleiben in einem Jahr Verluste stehen, werden diese ins nächste Jahr fortgeschrieben; das gilt auch für die Folgejahre.
Eine Verlustfeststellung zum Ende des Jahres käme ggfs. dann infrage, wenn du z.B. eine weitere Depotbank "2" am Start haben solltest, bei der du entsprechende Gewinne erzielt hättest. In diesem Fall kann bis zum 15.12. eines Jahres eine Verlustfeststellung bei Depotbank "1" beantragt werden, um die Verrechnung für das Steuerjahr über die Steuererklärung zu bewerkstelligen. In diesem Fall würden die Verlusttöpfe der Depotbank "1" für das Folgejahr auf 0 gestellt.