Wenn ich im allgemeinen Verlustverrechnungstopf im alten Jahr 2015 Gewinne angesammelt habe, ferner die Summe des Freistellungsauftrages bereits ausgeschöpft ist, wie kann ich feststellen, ob ich bei Kauf bestimmter Wertpapiere (gewünscht f. die Anlage Papiere eines passiven Mischfonds!) welchen Betrag je Stück als Verlust erziele u. gegenrechnen kann?
Bei der Anlageberatung darf meines Wissens kein Hinweis gegeben werden, wie hoch ein anzurechnender Verlust zum Zeitpunkt kurz vor dem Kauf je Stück entsteht.
Daher wäre es wichtig zu wissen, welche Anlagesumme bei Kauf eines bestimmten WP angelegt werden muss, um den bisher erzielten Gewinn saldomässig ausgleichen zu können um eine Steuerbelastung zu vermeiden.
G.S.,