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Gegenrechnung von Verlusten mit Gewinnen im allgemeinen VV-topf

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 09.09.2014

Wenn ich im allgemeinen Verlustverrechnungstopf im alten Jahr 2015 Gewinne angesammelt habe, ferner die Summe des Freistellungsauftrages bereits ausgeschöpft ist, wie kann ich feststellen, ob ich bei Kauf bestimmter Wertpapiere (gewünscht f. die Anlage Papiere eines passiven Mischfonds!)  welchen Betrag je Stück als Verlust erziele u. gegenrechnen kann?

 

Bei der Anlageberatung darf meines Wissens kein Hinweis gegeben werden, wie hoch ein anzurechnender Verlust zum Zeitpunkt kurz vor dem Kauf je Stück entsteht.

Daher wäre es wichtig zu wissen, welche Anlagesumme bei Kauf eines bestimmten WP angelegt werden muss, um den bisher erzielten Gewinn saldomässig ausgleichen zu können um eine Steuerbelastung zu vermeiden.

G.S., 

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
Routinierter Autor
Beiträge: 117
Registriert: 13.11.2014

Wieso sollte durch den Kauf von Fondsanteilen ein Verlust entstehen? Der entsteht erst, wenn Du den unter Einstandskurs wieder verkaufst.

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 09.09.2014

Der Meinung kann ich nicht zustimmen. In "neuen" Fondsanteilen (also die Wps), die ich kaufe sind häufig dem Papier bereits zugewiesene Gewinne zu einem bestimmten Zeitpunkt enthalten, die bei Kauf vor       einem bestimmten Zeitpunkt sozusagen bereits vereinnahmt sind und demzufolge als steuerlich erhaltene Gutschrift zu versteuern sind u. demnach als Minus erscheinen.

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