Hallo zusammen,
da ich o.g. Wertpapier vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben habe, bedeutet die Kündigung, dass eine Neuanlage nun Steuerpflichtig werden wird. Kann mir jemand sagen ob dies z.B. per Wandel verhindert werden kann?
Hallo @Donald_99,
der 2001 im Titel entnehme ich, dass Sie die Fondsanteile 2001 gekauft haben?
Dann gilt für sie der sog. Bestandsschutz.
Nach der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gilt dieser für alle Fondanteile, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Damit sind Sie auch von der Abgeltungssteuer befreit!
Eine Neuanlage wird damit steuerpflichtig. Ob ein Wandel möglich ist, müssen Sie bei einem Steuerberater anfragen. Es gibt äußerst komplexe Regeln in Sachen Bestandsschutz.
VG
JackTrader
Quelle: http://www.abgeltungssteuer-ratgeber.de/bestandsschutz.html
**Ich weise darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt und/oder Steuerberater bin. Daher sind meine Aussagen alle meine freie Meinung und als Allgemeinwissen, das durch entsprechende Quellen belegt wird, zu werten.**
Danke für die Antwort, soweit so richtig. Bleibt aber die Frage nach der Wiederanlage. Welche Regeln gibt es zum Thema Wandel? Komplex oder nicht, ich werde mich damit beschäftigen müssen. Steuerberater gib's bei mir nicht.
Wenn also jemand etwas weiß oder Quellen kennt, immer her damit! Meine bisherige Recherche hat leider noch keine konkreten Ergebnisse ergeben.
Viele Grüße
Donald_99
Hallo Donald,
hätte auch großes Interesse an einer Lösung. Bisherige Recherchen meinerseits bisher erfolglos...
Grüße,
Sepp
Hallo liebe Community-Mitglieder,
vielen Dank für Ihre Beiträge zu der interessanten Thematik.
Um Ihre Frage korrekt und ganzheitlich beantworten zu können, bitte ich Sie, sich kurz telefonisch bzw. schriftlich an uns zu wenden. Sie erreichen Ihr Betreuungsteam unter folgender Rufnummer: 0911 369-3000.
Die Kollegen recherchieren gerne die steuerliche Handhabung Ihres Wertpapiers bei der von Ihnen genannten Löschung. Hierfür ist die Einsicht in Ihre konto- und depotbezogene Daten notwendig. Demnach kann ich Ihnen in der Community diesbezüglich keine weiteren Auskünfte anbieten. Zudem möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Consorsbank als Anlagebank keinerlei steuerberatende Auskünfte geben darf. Ich bitte Sie um Verständnis.
Freundliche Grüße aus Nürnberg,
Jasmin
Community Moderator
Hallo, ich habe das identische Problem und die Nachricht der Consorsbank erhalten, dass die Steuerfreiheit nicht auf ein neues Produkt übertragen werden kann.
Haben Sie evtl. doch eine Möglichkeit gefunden ? Oder muss man sich damit abfinden ?
Besten Dank.
Das ist wohl korrekt, betrifft meine ich aber nur Fonds und keine Indexzertifikate.