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Fremdspesen von abgebender Bank bei Depotübertrag

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 28.11.2017

Hallo,

ich bin Neukundin bei der Consors und habe mein bescheidenes Depot von meiner bisherigen Bank hierher übertragen.


Dort wurden mir nun für die Übertragung "fremde Spesen" berechnet. Da das abgebende Institut ja nichts berechnen darf, zahle ich bei der Consors zwar "nichts" für die Depotführung, dafür aber für die Tatsache, dass ich als Neukundin Anteile in mein Depot übertrage? Auch wenn es nicht viel ist, würde mich das doch etwas verärgern.

 

Liebe Grüße

bricke

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
Autorität
Beiträge: 1052
Registriert: 30.08.2016

Die fremden Spesen werden nicht von der Bank sondern von der Lagerstelle der Wertpapiere berechnet. Hast Du Papiere im Depot, die im Ausland gelagert wurden, z. B. Fonds mit Luxemburger ISIN?


Moderator
Beiträge: 589
Registriert: 17.09.2015

Hallo @bricke,

ergänzend zu dem Post von Sigrid _W der Hinweis, dass ein Depotübertrag innerhalb Deutschlands
kostenlos ist. Bei einem Übertrag aus dem Ausland, insbesondere der Schweiz werden oft auch Gebühren der abgebenden Banken berechnet.

Sofern dies der Fall ist, prüfen Sie bitte auch ob die Einstandsdaten übertragen wurden. Eine fehlende Übertragung kann sich eventuell bei einem späteren Verkauf steuerlich auswirken.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator
 

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 28.11.2017

Guten Morgen

und Danke für die schnellen Antworten. Leider war ich die Woche unterwegs und komme erst heute zum Nachschauen. Da ich von der Materie selbst wenig Ahnung habe und mir (leider) vorstellen kann, dass die abgebende Bank nicht korrekt abrechnet, hier die Infos:

 

Deutsche Telekom ISIN DE0005557508 WKN 555750

Verwahrart: Girosammelverwahrung
Fremde Spesen

 

DWS Akt.Strategie Deutschl. Inhaber-Anteile LC
ISIN DE0009769869 WKN 976986

Verwahrart: Girosammelverwahrung
Fremde Spesen

 

CineMedia Film AG Geyer-Werke Inhaber-Aktien o.N.
ISIN DE0005433007 WKN 543300

Verwahrart: Wertpapierrechnung Bundesrep. Deutschland
Fremde Spesen

(besonders hübsch, da ohne Wert ...)

 

Auch wenn es sich um kleine Beträge handelt, würde ich mich auf jeden Fall auf die Hinterbeine stellen, falls die Spesen zu Unrecht berechnet werden. Mir ist die BGH-Entscheidung bekannt, dass die abgebende Bank nichts berechnen kann. Wenn es allerdings Fremdspesen sind, kann sie das wohl weiterbelasten.

 

Vielen Dank für eure Hilfe & einen schönen 1. Advent 🙂

Bricke

 

 

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