Hallo @ZweiMercedesCLA,
vielen Dank für ihre Frage!
Ein Freistellungsauftrag gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Inland haben oder als Steuerausländer im Inland steuerpflichtig sind. Es ist dabei nicht relevant, wo sich das Domizil des ETF befindet. Mit einem Freistellungsauftrag kann die eventuell anfallende ausländische Quellensteuer nicht freigestellt werden. Ein Freistellungsauftrag kann nur für deutsche Steuern verwendet werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen!
Viele Grüße aus Nürnberg
Diana
Community Moderator