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Französische Finanztransaktionsteuer

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 22
Registriert: 18.11.2016

Warum fällt beim Kauf von französischen Aktien 0,3% Finanztransaktionsteuer an, wenn sich überall nur ein Hinweis auf 0,2% finden läßt?

Werden entsprechende Hinweise nicht angepasst?

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
Enthusiast
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Registriert: 07.08.2014

2 Fragen zusätzlich an die Experten:

 

1. Wird diese Steuer bei Kauf und bei Verkauf fällig?

2. Wir diese Steuer nur bei Transaktionen an französischen Börsen fällig?

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
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Von der französischen Nationalversammlung wurde am 20.12.16 beschlossen den Steuersatz auf 0,3% ab 2017 zu erhöhen.

 

Die Steuer wird auf Erwerbsvorgänge erhoben. Der Verkauf ist nicht steuerpflichtig.

Der Börsenplatz spielt keine Rolle, die Steuer wird auf bestimmte französische Gattungen fällig unabhängig vom Handelsplatz.


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 22
Registriert: 18.11.2016

@B3n : Danke für die Info 🙂

Wobei ich diese Info jedoch auch gerne auf der Seite eines Online-Brokers finden würde und nicht nur den Hinweis auf die 0,2 %. Fehlerhafte Info auf einer Online-Broker Seite ist schlimmer als gar keine Info!!!


Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

"Der Börsenplatz spielt keine Rolle, die Steuer wird auf bestimmte französische Gattungen fällig unabhängig vom Handelsplatz."

 

Soll das heissen, dass der französische Gesetzgeber inzwischen bestimmt, was für Steuern beim Handel an deutschen Börsen zusätzlich erhoben werden? 

 

Mit welchem deutschen Gesetz hat unsere Regierung dies erlaubt? War das gar der Herr Schäuble, der deutsche Souveränität an die Franzosen abgab?

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
Community Manager
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Liebe Community Mitglieder,

 

vielen Dank für Ihre Beiträge.

 

Von den verantwortlichen Kollegen aus dem Fachbreich habe ich die Information erhalten, dass Ihr Kritikpunkt bzgl. dem Steuersatz berechtigt ist. Die französische Finanztransaktionssteuer wurde zum 01.01.17 (nach mehr als 4 Jahren ohne Änderung) von 0,2% auf 0,3% angehoben.

 

Betroffen sind Kauforders von Aktien französischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 1 Milliarde Euro, unabhängig von der Börse. Die Anpassung auf unserer Website wurde bereits beauftragt.

 

Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Geschäfte!

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

 


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Ich kaufe keine französischen Aktien, obwohl es erstklassige gibr, nicht nur wegen dieser Steuer, sondern auch wegen der Quellenbesteuerung. Auf Dividenden werden 30% einbehalten, in D aber nur 15% angerechnet. Theoretisch kann man eine Rückerstattung beantragen. Dies geht aber nur über die Bank, die diesen Service meinesWissens mit 80€ berechnet.

Aktien aus Italien, Spanien, Norwegen, Schweiz  kommen aus ähnlichen Gründen für mich nicht infrage.

 

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erich12 schrieb:

 

Aktien aus Italien, Spanien, Norwegen, Schweiz  kommen aus ähnlichen Gründen für mich nicht infrage.

 

Aus der Schweiz bekommt man die Steuer aber (eigene Erfahrung) relativ unkompliziert zurück. Damit sich das Ganze lohnt habe ich meinen Bestand an Schweizer Aktien kräftig aufgestockt. Norwegen soll auch recht einfach gehen, das habe ich mangels ausreichend hoher Dividenden aber noch nicht selbst ausprobiert.

 


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Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Ja, was die Schweiz betrifft, ist das mit der Rückerstattung einfacher. Den Antrag kann jeder Anleger selbst ausfüllen und auch gesamt für verschiedene Aktien. Es dauert auch nicht Jahre.

 Aber 35 % an der Quelle? Das ist schon eine Ansage. Der Hauptgrund liegt aber am überteuerten Franken. Nestle, Roche, Lind&Sprüngli sind sicherlich hervorragende Werte, mir aber immer zu teuer.

Norwegen? Da ist die Quellemsteuer auch heftig. Ich habs mal mit Rückführung probiert. Es hat nicht funktioniert. Und so viel Tolles gibts nicht in Norwegen.

Jeder hat so seine eigene Strategie. Für mich kommen nur US , GB, AUS, NL, D infrage.

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Spanien müsste mittlerweile doch auch (wieder) einfach verrechnet werden (?), seit dem dort die steuerliche Gesetzgebung angepasst wurde. Das wurde ja nur um 2010 (?) einige Jahre kompliziert wegen des in Spanien geltenden Freibetrages von 1500 Euro.

Frankreich: kommt auf die Aktien an- für Sanofi gibt es meines Wissens die Möglichkeit der Vorabbefreiung (Formular 5000). weil die Hoechst geschluckt hatten. Kommt aber auf den Broker an.

Air Liquide- da gäbe es die Möglichkeit, direkt über AirLiquide ein Konto einzurichten, mit dem die Aktien in Paris gehandelt werden können. Das hat diverse Vorteile. Es sind sofort registrierte Aktien, welche aber durchgehend handelbar bleiben. - Der Vorteil dieser Aktie ist eine Bonusdividende ab 2 Kalenderjahren Haltedauer.
In D müßte die Inhaberaktie erst umgewandelt werden (Gebühren) und wäre erst nach erneuter Umwandlung wieder handelbar (wieder Gebühren). Das mit der Besteuerung regelt Air Liquide ebenso.
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