abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Frage zur Besteuerung/Vorabpauschale von ETFs

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 12
Registriert: 01.07.2016

Ich hätte eine Frage bzgl. der Besteuerung/Vorabpauschale von ETFs. Ich gehe jetzt einfach mal von einem fiktiven Depot mit einem fiktiven ETF im Wert von 10k aus.

 

Angenommen der Wert entwickelt sich folgendermaßen (ohne Ausschüttungen, Einzahlungen, Verkäufe):

 

01.01.2018 10.000€

31.01.2018 8.000€ (-20%)

01.01.2019 8.000€

31.01.2019 9.600€ (+20%)

 

Für das Jahr 2018 fällt dann ja keine Vorabpauschale an, da keine Wertsteigerung erfolgte. Wie sieht das im Jahr 2019 aus? Eine Wertsteigerung von 20% im Jahr 2019 bedeutet ja nicht, dass Gewinn gemacht wurde. Durch den Verlust von 2018 ist man ja immer noch in der Verlustzone. Wird dies bei der Steuer berücksichtigt (Gewinne müssen Verluste des Vorjahres übersteigen o.ä.)? Ansonsten würde man ja zu hoch besteuert, das Geld fehlt im Depot und langfristig entgeht dem Anleger Rendite, da er dem Staat zu viel Steuern entrichtet.

 

Ich habe bisher viele Beispiele zur Berechnung der Vorabpauschale gesehen, aber dieser Fall wurde nie behandelt. Weiß jemand wie das abläuft?

3 Antworten 3

Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @mdosch:

Die Börsenentwicklung 2018 gibt anscheinend so ein vorausdenkendes Beispiel nicht her ...

 

Maßgeblich für die Anwendung der Vorabpauschale (VAP) ist stets die Wertentwicklung eines Fonds innerhalb eines Veranlagungszeitraums (=Kalenderjahr), d. h. der Unterschied zwischen dem ersten Rücknahmepreis am 01.01. und dem letzten Rücknahmepreis am 31.12. eines Kalenderjahres. (InvStG § 18 Vorabpauschale, Absatz 1)

 

Dein Beispiel habe ich etwas angepasst: 

01.01.2018 10.000€

31.0112.2018 8.000€ (-20%)   Wertentwicklung <0 => keine VAP

01.01.2019 8.000€

31.0112.2019 9.600€ (+20%)   Wertentwicklung >0 => VAP auf 1.600€

Berechnungsdetails lasse ich außen vor.

 

Erst beim Verkauf kommt die Wertentwicklung seit Kauf (bzw. "fiktivem" Verkauf/Kauf zum Jahreswechsel 17/18 bei Altbeständen) zum Tragen, wobei die gesammelten VAPn berücksichtigt werden.

 

Zusatzinfos:

Bei unterjährigem Kauf fällt die VAP anteilig je Monat an

im Jahr des Verkaufs fällt keine VAP an.

 

Ich hoffe, dass ich mit meiner Darstellung richtig liege.

 

 

 

 

 


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 55
Registriert: 21.12.2016

Viel schlimmer finde ich:

 

Wenn ich nun im Beispiel von oben für 9700 Euro in Jahr 3 verkaufe, dann wird die zuviel gezahlte Vorabpauschale nur in den Verrechnungstopf eingebucht und nicht erstattet. Das ist ja fast Diebstahl...

 

Oder liege ich da falsch?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

Ja.

Statt -300€ bekommst Du nur -300€+x(*) in den VVT gebucht.

 

(*) x=vorab bezahlte VAPn

0 Likes
Antworten