Hallo @Tsi,
verkauft man eine Option und diese wird ausgeübt (weil sie z.B. im Geld ist), muss man den entsprechenden Basiswert liefern (Call-Option) bzw. abnehmen (Put-Option). Kauft man eine Option hat man das Recht auf Ausübung der Option. Übt man die Option aus, muss man den Basiswert abnehmen (Call-Option) bzw. liefern (Put-Option). Alternativ kann man die Position auch verfallen lassen. Ist der Basiswert ein Index (z.B. DAX), findet bei Verfall ein Barausgleich statt. Die meisten Option können nicht nur zum Verfall ausgeübt werden. Ist eine Option im Geld und es steht z.B. eine Dividendenzahlung an, kann es durchaus passieren dass die Option ausgeübt wird. Wenn ich mich richtig erinnere, muss eine zu liefernde Aktie am Ausübungstag bis spätestens 17:00 Uhr im Depot sein damit diese geliefert werden kann. Kann man der Basiswert nicht (pünktlich) liefern könnte es teuer werden.
Zu beachten ist, dass an der EUREX eine unbegrenzte Nachschusspflicht besteht. Reichen das Margin bzw. die Kontodeckung nicht aus und man kann nicht (genug) gegensteuern, werden Positionen geschlossen und man muss die Verluste entsprechend ausgleichen. Zusätzlich ist zu bedenken, dass ab 2021 (eventuell) die Verrechnung der an der EUREX entstandenen Verluste auf € 10.000 pro Jahr begrenzt ist.
Grüße
immermalanders