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Erst Verrechnungstopf dann Sparerpauschbetrag belasten - Vorabpauschale

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Die Vorabpauschale wird dem Verrechnungstopf entnommen; der Sparerpauschbetrag wird nicht ausgenutzt. Das ist sehr sehr ungünstig. Ob das rechtlich so bestimmt wurde, wenn ja, wo?
Es bedarf keiner Erklärung, daß erstmal der Sparerpauschbetrag ausgenutzt wird, bevor der Verrechnungstopf angefaßt wird.

 

Arbeitet hier die consorsbank korrekt?

falls nein wie viel Jahre zurück könnte man eine Berichtigung fordern?

 

 

 

 

 

 

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
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Der Verlustverrechnungstopf wird grundsätzlich vor dem Sparerfreibetrag verwendet.


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Hallo @Dopamino,

...wenn du im allg. VVT noch Verlustiges stehen hast, dann werden natürlich deine positiven Vorabpauschalen logischerweise zuerst hier gegengerechnet, bis der VVT nullig ist. Danach würde, wie @Hawkwind dir geantwortet hat, dann der SpFB angefressen...

Dieser Automatismus ist doch nicht ungünstig.....? Die Verluste im allg. VVT dienen sozusagen als "erweiterter Sparerfreibetrag", den du dir natürlich in der Vergangenheit selbst eingehandelt hast; immerhin kannst du erwirtschaftete allg. Erträge ein bischen dehnen, ehe der von uns allen geliebte Fiskus die Hand aufhält....:).

 

LG

onra


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Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016
Naja, erst SpFB wäre schon die bessere Variante, denn den VV kannst du in die Zukunft mitnehmen und dann nutzen, wenn man mal über der SpFB ist.

Andersherum würde ich den VV erst dann versuchen zu realisieren (durch Verkauf mit Gewinn) wenn der Gewinn über dem VV und dem SpFB ist, damit man beides nutzt.

Das alles unter der Prämisse, dass der Verkauf nicht dringend oder aus gutem Grund veranlasst ist. Ansonsten sollten natürlich nicht die Steuerauswirkungen Grund für meine Entscheidungen sein.

Nur kann man diese ja im Hinterkopf behalten falls es die Konstellation mal zuläst.

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Beiträge: 2206
Registriert: 12.01.2019

Hallo @SmithA1 ,

...ich gehe von den momentan geltenden gesetzlichen Durchführungsverordnungen aus und nicht von dem was wünschenswert wäre; also erst VVT, dann SpFB....

LG+

onra


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Beiträge: 3865
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Jow, @onra , da beisst die Maus keinen Faden ab.

Nicht nur bei der Abgeltungsteuer MÜSSEN vorhandene Verlustvorträge vorrangig durch vorhandene Gewinne abgebaut werden, sondern generell im Steuerrecht.

Dieser Grundsatz gilt im auch für Unternehmen.

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