Hallo,
Folgendes habe ich gefunden:
Bis zu welchem Zeitpunkt können Änderungen vorgenommen werden?
Sollen Angaben des Wertpapiersparplans geändert (z. B. der Ausführungstermin) oder der Sparplan gelöscht werden, sind die Aufträge bis spätestens einen Bankarbeitstag (bei Lastschrifteinzug zwei Bankarbeitstage) vor dem Spartermin bis 12 Uhr online oder telefonisch mitzuteilen.
Da der Beitrag schon einige Jahre alt ist, wollte ich hier kurz nachfragen, ob das weiterhin so ist.
Ich würde nämlich gerne zum nächsten Ausführungstermin, also am 23.12.2024 noch eine Einmalzahlung machen (ohne Sparrate, da die bereits am 15.12. war). Demnach müsste ich diese am Freitag, den 20.12.2024 bis 12 Uhr tätigen, damit sie am 23.12. ausgeführt wird. Korrekt?