2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 2,7708 2,7708 2,7708 |
1 c) In der Thesaurierung enthaltene |
aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG4) 2,7708 |
cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a (Zinsschranke) 0,0000 0,0000 |
gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 0,0000 0,0000 0,0000 |
hh) in 1 c gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000 0,0000 |
ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 2,7708 2,7708 2,7708 |
jj) in 1 c ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 2,7708 |
kk) in 1 c ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 |
ll) in 1 c kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 |
1 d) zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge |
aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 7) 2,7708 2,7708 2,7708 |
|
davon inländische Mieterträge 0,0000 0,0000 0,0000 |
cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in 1 d aa) enthalten 7) 2,7708 2,7708 2,7708 |
1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 entfällt, und |
aa) der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde5) 0,4302 0,4302 0,4302 |
bb) in 1 f aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 0,4302 |
cc) der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 0,0000 0,0000 0,0000 |
dd) in 1 f cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 |
ee) der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist5) 0,0000 0,0000 0,0000 |
ff) in 1 f ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 |
1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000 0,0000 0,0000 |
1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre6) 0,4316 0,4316 0,4316 |