Hallo @logilurchi,
vielen Dank für Ihre Frage und herzlich willkommen in unserer Community.
In der Regel wird ein vorhandener Restwert bei Fälligkeit automatisch durch den Emittenten über die Lagerstelle ausgeschüttet.
Maßgeblich sind im Einzelfall jedoch immer die jeweiligen Emissionsbedingungen, in welchen das Prozedere bei Endfälligkeit beschrieben ist.
Gerne steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam bei der Klärung spezifischer Fragen zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen ein tolles Wochenende,
viele Grüße aus Nürnberg
Michael Herbst
Community Manager