Bei der Auswahl "innerhalb der Consorsbank" und dann
diese:
Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von Schenkung
Bei einem Übertrag an Dritte aufgrund von Schenkung ist das abgebende Institut verpflichtet, für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen.