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Delisting Store Capital

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
Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 13.08.2021

Hallo Zusammen,

vielleicht unterliege ich hier einer Wissenslücke, aber wieso Zahle ich beim Delisting der Store Capital, die 15 % Quellensteuer auf den kompletten Verkauf  der Aktien und nicht nur auf die Gewinnspanne zwischen Verkauf und Kauf der Aktien?

 

Vielen Dank für euren Input. 

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
Autorität
Beiträge: 3739
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @Veraguth ,

ich versuche Deine Wissenslücke zu füllen.

Dass Du Deine Aktien verkauft hast, schließe ich aus.

Hättest Du Deine Aktien rechtzeitig verkauft - bis Anfang 02/23 war das ja noch möglich - hättest Du den Verkaufserlös ohne Abzug von Quellensteuer erhalten, weil bei Verkäufen keine US-Quellensteuer einbehalten wird.

 

Aus meiner Sicht hast Du für Deine Aktien nach dem Delisting Anfang 02/23 eine "Kompensation" (USD 32,25.- je Aktie) als Barausgleich/Abfindung/Entschädigung erhalten.

Diese Zahlung unterliegt nach US-Steuerrecht (Sec. 301 Distributions of property) wie Zinsen, Dividenden, und Ausschüttungen in voller Höhe dem Steuerabzug an der Quelle.

 

 


Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 13.08.2021
@stocksour
Danke für die Erklärung!
Dann verbuche ich das wohl mal unter Lehrgeld! 😞
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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 29.08.2023

Ahoi,

 

meine Frau hat das Thema auch und die Antwort ist nicht zufriedenstellend und höchst wahrscheinlich auch nicht richtig.

 

Die Konkurrenz hat dafür (Section 302 of the Internal Revenue Code) auch eine Broschüre.

ing.de/binaries/content/assets/pdf/wertpapiere/kapitalveraenderungen/begleitschreiben-formular_ie00b...

 

Könnte die Consorsbank das bitte prüfen? Es muss möglich sein, da es entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Besten Gruß

 

Christoph

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
Autorität
Beiträge: 4509
Registriert: 06.02.2015

@ChristophE 

Wenn ich das richtig verstanden habe, musst du das entsprechende Formular korrekt ausfüllen, damit es über Consors (falls erforderlich) an die US Steuerbehörde weitergeleitet werden kann. Danach bekommst du (eventuell) einen Teil der einbehaltenen US Quellensteuer erstattet. Möglich, dass es für die Abgabe eines solchen Formulars eine Frist gibt. Eventuell kannst du über die Kundenbetreuung von Consors das erforderliche Formular erhalten.

 


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 29.08.2023

Danke,

 

ja die Frage ist jetzt, ob Consors so ein Schreiben hat (habe ich nicht gefunden).

 

In der Hotline meinte man auch nur "Pech gehabt".

 

Dh. am besten noch eine schriftliche Support-Anfrage stellen?

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
Moderator
Beiträge: 577
Registriert: 21.08.2017

Hallo liebe Community,

 

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

 

Ein solches Formular gibt es von unserer Seite aus nicht. Es steht Ihnen jedoch frei, zu versuchen, die belastete US-Quellensteuer im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung teilweise zurückzufordern.

 

Viele Grüße

 

CB_Susan
Community-Moderatorin

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