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Besteuerung von ausländischen teilthesaurierenden / thesaurierenden ETFs (Steuerjahr 2017)

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Aufsteiger
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Guten Abend zusammen,

 

ich bin jetzt mit der Besteuerung meiner ETFs für 2017 ganz schön überfordert.

 

Ich habe im Frühling 2017 Anteile von mehreren angeblich ausschüttenden ETFs gekauft. Nachdem ich irgendwo gelesen habe, dass diese auch teilthesaurieren können und man deswegen in den Bundesanzeiger schauen muss, wenn das Geschäftsjahr abgeschlossen ist, habe ich das nun die Tage getan.

 

Alle meiner angeblich ausschüttenden ETFs deklarieren im Bundesanzeiger ausschüttungsgleiche Erträge für 2017.

Sehe ich das richtig, dass ich diese mit der Summe an Anteilen multiplizieren muss und in eine bestimmte Zeile in der Steuererklärung eintragen muss ?

Und wenn der Wert in US-Dollar angegeben ist mit dem Kurs zum 31.12.17 umrechnen, oder wie?

 

Und dann stehen in den Bundesanzeigerauszügen noch ganz viele andere Zahlen, die ich nicht verstehe.

Z.B. Einkünfte im Sinne des §4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde.

Versteht das jemand?

 

Es geht um folgende ETFs (ISIN)

LU 0274211217

DE 000A1C9KL8

DE 000A1JXC78

DE 000ETFL011

LU 0340285161

 

Vielleicht kann mir hier einer helfen und Licht ins Dunkel bringen.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

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
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Haben Sie schon bei der CB eine Jahressteuerbescheinigung für 2017 angefordert / erhalten. Darin sollten alle Ihre Fragen geklärt sein.


Aufsteiger
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Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Die Jahressteuerbescheinigung habe ich angefordert. Die müsste nächste Woche bei mir eintreffen.

Ich hoffe, dass da wir nun schon Mai haben, die CB alle Thesaurierungsdaten komplett angeben kann und ich die nur in die entsprechende Zeile in der Steuererklärung übertragen muss.

Und dann muss ich noch die zwei Zeilen mit der angerechneten und der anrechenbaren Quellensteuer übernehmen, oder?

 

Und ist es relevant, dass ich erst im Mai 2017 das Depot zur CB übertragen habe?

 

Trotz das noch Fragen bestehen, so langsam kommt Licht ins Dunkeln.

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
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Und ist es relevant, dass ich erst im Mai 2017 das Depot zur CB übertragen habe?

--> Da würde ich vorsichztshalber bei der vorherigen Depotbank auch eine Jahressteuerbescheinigung für 2017 anfordern.

 

Ich hoffe, dass da wir nun schon Mai haben, die CB alle Thesaurierungsdaten komplett angeben kann und ich die nur in die entsprechende Zeile in der Steuererklärung übertragen muss.

--> Alles was darin steht muss in die Steuererklärung und das FA kann die Bescheinigung anfordern. Wenn noch ETFs / Fonds ohne Steuerwerte in der Jahresbescheinigung vermerkt sind, einfach beim CB-Service nach Unterlagen zum Stand heute fragen.

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