Nur echte Abrechnungen und Konto-/Depotauszüge.
Auftragserteilungen, Streichungen etc. muss du nur aufheben, solange der Prozess noch nicht abgeschlossen ist um einen entsprechenden Nachweis zu haben. Wenn du Nachforschungen oder Widerspruch einlegst, musst du sie solange aufheben, bis auch solche Dinge endgültig geklärt sind. Im Falle eines Rechtsstreites natürlich bis auch der endgültig beendet ist.
Gerade Kostenausweise sind eher nur informelles Beiwerk, mit denen kaum einer etwas sinnvolles anfangen kann.