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Aufbewahrung von Unterlagen

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 15
Registriert: 09.10.2021

Welche Unterlagen sollte man im Rahmen des Wertpapierhandels aufbewahren? Ist es sinnvoll auch die Dokumente zur Auftragserteilung, -löschung und -veränderung, wie auch die Kostenausweise aufzuheben? Oder genügt es vielmehr die tatsächlichen Abrechnungen, Konto- und Depotauszüge aufzubewahren?

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1 Antwort 1

Enthusiast
Beiträge: 985
Registriert: 22.11.2016

Nur echte Abrechnungen und Konto-/Depotauszüge.

 

Auftragserteilungen, Streichungen etc. muss du nur aufheben, solange der Prozess noch nicht abgeschlossen ist um einen entsprechenden Nachweis zu haben. Wenn du Nachforschungen oder Widerspruch einlegst, musst du sie solange aufheben, bis auch solche Dinge endgültig geklärt sind. Im Falle eines Rechtsstreites natürlich bis auch der endgültig beendet ist.

 

Gerade Kostenausweise sind eher nur informelles Beiwerk, mit denen kaum einer etwas sinnvolles anfangen kann.

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