Ich möchte einem Verfügungsberechtigten zumindest die Möglichkeit bieten, meine Papiere zu VERkaufen (Das Kaufen ist weder notwendig noch gewünscht).
Wenn ich bei "Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren" überall NEIN ankreuze, hat der Verfüngsberechtigte dann zumindest diese Möglichkeit des Verkaufs aller Papier, auch hochriskanter?
(Mir ist klar, dass er später seine Kenntnisse ändern kann, das spielt aber hier keine Rolle)