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Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2020

Ich möchte einem Verfügungsberechtigten zumindest die Möglichkeit bieten, meine Papiere zu VERkaufen (Das Kaufen ist  weder notwendig noch gewünscht).

 

Wenn ich bei "Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren" überall NEIN ankreuze, hat der Verfüngsberechtigte dann zumindest diese Möglichkeit des Verkaufs aller Papier, auch hochriskanter?

 

(Mir ist klar, dass er später seine Kenntnisse ändern kann, das spielt aber hier keine Rolle)

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
Enthusiast
Beiträge: 992
Registriert: 22.11.2016

Kann man den die Erfahrung des Verfügungsberechtigten überhaupt einstellen oder sind da nicht eher die eigenen Kenntnisse mit gemeint?

 

Ansonsten wirkt es sich eigentlich nicht auf die Handelsmöglichkeiten aus. Man bekommt im schlimmsten Fall eine Mitteilung, dass das Asset nicht der eingestellten Erfahrungsstufe entspricht, bei der man lediglich die Kenntnisnahme bestätigen muss.

 

Ich persönlich würde allerdings niemals jemanden als Verfügungsberechtigten hinterlegen, wenn ich dieser Person nicht vertraue.

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