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Alno Insolvenz Aktienbesitz

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
Aufsteiger
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Beiträge: 9
Registriert: 15.08.2017

Hallo,

weiß jemand aus dem Kreis, wie in einem Insolvezfall typischerweise die Aktionäre behandelt werden. Beipiel: alte Alno-Aktien in meinem Besitz, von denen ich nicht weiß, wie sie derzeiet eingestuft sind. Eigentlich müssten sie auch in der neuen Alno noch valide sein. Gehandelt werden sie nur sehr schwach.  Aber offenbar bin ich nicht enteignet worden....

Kennt sich da jemand aus ??

Gruß   ForkSpoon

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@ForkSpoon:

Durch Deine Aktien mit WKN 778840 bist Du bis auf weiteres an der Alno AG beteiligt, die allerdings seit mindestens Mitte 2017 insolvent ist.

Der Insolvenzverwalter hat die wesentlichen werthaltigen Betriebsteile und den Markennamen an den Finanzinvestor Riverrock verkauft, der diese Betriebsteile in die "Neue Alno GmbH" eingebracht hat.

Von dieser neuen Firma gehört der insolventen Alno AG (somit auch Deinen Anteilen) nichts.

 

Enteignet im formalen Sinn wurdest Du nicht, im monetären "gefühlt"natürlich schon.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 7
Registriert: 20.12.2014

Hallo,

von den Aktien ist derzeit noch ein Kurs und Umsatz an mindestens einer deutschen Börse (z.B Stuttgart) zu sehen. Das ist hilfreich - warum? Nun, der Verlust ist da und nach der ersten Antwort ist wohl kaum noch was zu holen, wenn der überlebensfähige Teil des Unternehmens vom Insolvenzverwalter in ein neues Unternehmen eingebracht wurde. Nun gilt es, wenigstens den Verlust zu realisieren, um ihn steuerlich mit Gewinnen aus anderen Positionen verrechnen zu können. Folgendes kann ich aus leidlicher Erfahrung berichten:

  1. Wird das Papier an einer Börse verkauft, gibt es kein Problem, den Verlust anerkannt zu bekommen.
  2. Wartet man, bis kein kein Kurs mehr vorhanden ist und lässt das Papier wertlos ausbuchen, so wird kein Verlust anerkannt (kein Verkauf = kein Verlust)
  3. der GAU: existiert kein Kurs mehr und man findet außerbörslich einen Abnehmer (z.B. für einen symbolischen Kaufpreis von 1 Cent), so ist die Depot-Bank nach der Steuergesetzgebung gezwungen, einen GEWINN von 30% des Kaufpreises zu unterstellen und darauf die Abgeltungssteuer abzuführen. Das entspricht einer doppelten Bestrafung (erst der Verlust und dann trotzdem Steuern) und gibt einen Haufen Papierkrieg mit dem Finanzamt, wenn man sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück holen will.

Fazit für mich: Beim nächsten Mal werde ich eine schief gegangene Spekulation direkt realisieren und mir zumindest Fall 2. und 3. sparen.

 

Disclaymer: Keine Steuerberatung, lediglich Erfahrungsbericht. Keine Gewähr auf richtige Interpretation der Gesetzeslage. ;o)

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