Hallo Community,
ich bin mir nicht ganz sicher wie es sich mit Verlusten aus Aktiengeschäften verhält. Habe im Internet verschiedene Infos darüber gefunden, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. 🙂
1.Aus dem Internet:
Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verlustverrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Dieses Vorgehen nennt man „horizontalen Verlustausgleich“, da Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart ausgeglichen werden dürfen.
Das würde jetzt praktisch bedeuten das, wenn ich zb. eine Aktie mit 500 Euro Verlust Verkaufe, dass ich nur den Verlust ausgleichen kann indem ich wieder Aktien mit einem Gewinn von 500 Euro Verkaufe. Oder ich lasse mir eine Verlustbescheinigung ausstellen und Verrechne es über die Steuererklärung. Sehe ich doch richtig so oder?
Was mich jetzt etwas irritiert an der Sache ist Folgendes dazu:
2. Aus dem Internet:
Die Verlustverrechnung übernimmt in der Regel Ihre Bank bzw. Ihr Finanzinstitut für Sie, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen: Von positiven Kapitalerträgen wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, bis die Verluste ausgeglichen sind.
Bei welchen Verlusten kommt es dann wie bei zweitens vor das die Abgeltungssteuer nicht verrechnet wird bis der Verlust ausgeglichen ist? Ich bin immer davon ausgegangen das, wenn man einen Verlust hat das so wie unter Punkt zwei keine Kapitalertragssteuer verrechnet wird bis der Verlust nach und nach ausgeglichen ist.
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Ich verstehe nicht ganz deinen Beitrag. Aber ich kann dir bei dem Problem helfen.
Gewinne können nur mit Verlusten verrechnet werden und auch umgekehrt.
Beispiele: Du machst mit einer Aktie einen Gewinn von 1000€. Bei der Abrechnung werden neben den Gebühren 25% Abgeltungssteuer + Soli abgezogen.
Machst du danach einen Verlust von 1000€ , wird dir diese Steuer bei der Abrechnung erstattet.
Machst du zuerst den Verlust, kommt dieser Verlust in den Verlustrechnungstopf .
Machst du dann einen Gewinn in dieser Höhe, wird dieser mit dem Verlust verrechnet, und du bezahlst keine Abgeltungssteuer.
Meist fallen Gewinne und Verluste unterschiedlich aus.
Beispiel: Gewinn: 500 Verlust : 1000
Bei der Abrechnung des Verlustes wird die Steuer für 500 zurückgezahlt , 500€ wandern automatisch in den Verlusttopf.
Macht man Teilverkäufe, so gilt die Regel "Zuerst gekauft wird zuerst verkauft"
Wichtig: Ende des Jahres gehen Gewinne verloren, Verluste nicht.
Ich beantrage keine Verlustbescheinigung, da die Verrechnung beim FA dauert.,
Ich achte darauf, dass Ende des Jahres keine großen Gewinne entstanden sind , eher kleine oder größere Verluste, die im Folgejahr mit Gewinnen verrechnet werden können.
Um die FIFO Regel auszuhebeln, habe ich mehrere Depots bei verschiedenen Banken so dass ich Depotwerte verschieben kann.
Bei jedem Depot werden Gewinne und Verluste ,wie oben beschrieben, verrechnet.
Also auf meinen Fall bezogen, ich habe eine Aktie mit 300 Euro Verlust verkauft. Die 300 Euro stehen jetzt im Verlustverrechungstopf. Wenn ich jetzt eine Aktie mit 300 Euro Gewinn verkaufe muss ich keine Kapitalertragssteuer draufzahlen. Da ich ja den Verlust gemacht habe und er verrechnet wird soweit richtig verstanden oder?
Was mir jetzt dabei unklar ist, und ich bilde mir das so zumindest ein, als ich vor ein paar Jahren Aktien und auch Anleihen mit Verlust verkauft hatte dann wurde der Verlust im Verrechnungstopf erfasst. Und ich habe damals auf Dividenden keine Kapitalertragssteuer Zahlen müssen bis nach und nach der Verlust aufgebraucht wurde. Also der Verlust wurde so wie der Sparerpauschbetrag auch Verrechnet. Jetzt seht aber der Verlust da und es geschieht nichts, es findet keine Verrechnung statt.
Hallo @Nobody81 ,
...hab' dir mal etwas für Bankazubis verlinkt, das man ganz gut nachvollziehen kann......
Du hast grundsätzlich zwei Verlusttöpfe am Start.
1. VVT Aktien
2. VVT Allgemeine Erträge (Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen, Erträge Zertifikate....werden hier verrechnet.
Es wird immer erst verrechnet, ehe der SpFB angetastet wird......
Wenn du bei deinem Erinnerungsbeispiel sowohl Verluste an Aktienerträgen als auch Kursverluste an Anleiheerträgen hattest, dann sind die jeweiligen Verluste in VVT Aktien und VVT Allgemein gestellt worden.
Hattest du später dann mal positive Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen......, dann wurde dies im VVT Allgemein verrechnet.
Der VVT Aktien blieb davon unberührt.
Mit dem VVT Allgemein können allerdings alle Gewinne verrechnet werden........
Der Link unten sollte dir weiterhelfen können....
LG
onra
Hallo, @Nobody81 ,
wenn Du dann den theoretischen Teil, wie von @onra empfohlen, durchgearbeitet hast, kannst Du das gelernte anhand der Verlustverrechnungstöpfe Deines Depots in der Praxis nachvollziehen.
Ob es Verluste (aus Verlustvortrag oder aktuelle Verluste) zu verrechnen gibt, siehst Du
- im VVT Aktien in der Zeile Nicht verrechnete Aktienverluste
- im VVT Allgemein in der Zeile Nicht verrechnete Verluste,
bei der Consorsbank jeweils in roter Schrift.
Sind diese roten Zahlen < Bagatellgrenze (ca. 100€ oder 150€), kann es sein, dass die Verlustverrechnung mit nachfolgender Steuergutschrift erst durchgeführt wird, "wenn es sich rentiert", in der Regel aber auf jeden Fall zum Quartalsschluss und todsicher am KJ-Ende.