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Aktienverluste, verrechnen mit Aktiengewinne

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Hallo,
hätte mal wieder eine Frage zum Aktien-Verlustverrechnungstopf.
 
Warum wurde der Verlust nicht direkt mit dem Gewinn verrechnet?
 
Oder muss der Verlust zuerst dasein um verrechnet zu werden?
 
Da diese 76,10 € dann ja im allgemeinen Verlusttopf nicht zur Verfügung stehen, oder ist das egal und alles wird sowieso erst zum Jahresende berechnet?
(Es geht mir jetzt nicht um diese 76,10 €, sondern um zu verstehen wie das abläuft)

 

Aktiengewinne, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden:76,10 EUR
 
Nicht verrechnete Aktiengewinne:0,00 EUR
Nicht verrechnete Aktienverluste:89,90 EUR
 
 
 
Gruss EAK
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Habe das dazu jetzt im Netz gefunden :

 

Außerdem wird die auf den Gewinn fällige Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt überwiesen.

 

Das beantwortet wohl meine Frage, prinzipell sollte man also zuerst die Aktienverluste realisieren damit der Freistellungsbetrag anderweitig genutzt werden kann.

Gruss EAK

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und sorry nachträglich für die Frage, habe gestern den Beitrag hier (verluste Aktien mit Steuer verrechnen) wo ihr das genau erklärt irgendwie nicht gefunden/angezeigt bekommen.
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Hallo, @EAK,

Nach Deiner Darstellung ist aktuell keine Verrechnung Deiner Aktien-Verluste möglich, da keine verrechenbaren Aktien-Gewinne vorhanden sind - die Gewinne wurden ja bereits mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.

Zum Quartalswechsel sollte eine nachträgliche Verlustverrechnung laufen; schau Dir nächste Woche an, was dann mit Deinen angeführten Werten passiert sein wird.

 

Für Dein Verständnis ein hypothetisches Beispiell:

Wenn Du genau jetzt einen Aktiengewinn von 100.- realisieren würdest, wäre Dein Betrag "Nicht verrechnete Aktiengewinneverluste" bei "0.-" und der Betrag "Aktiengewinne, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden" stiege um 10,10.- auf 86,20.-

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Danke dir

 

Zum Quartalswechsel sollte eine nachträgliche Verlustverrechnung laufen; schau Dir nächste Woche an, was dann mit Deinen angeführten Werten passiert sein wird.

 

Dieser Einwand verwirrt mich nun wieder, bedeutet das nun, das der schon abgeführte Gewinn dann doch nachträglich gegengerechnet wird? Und damit der schon abgeführte Freistellungbetrag wieder zur Verfügung steht?

 

Gruss EAK

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Hallo, @EAK,

ich habe in meinem obigen Beitrag einen Schreibfehler korrigiert und die Logik des Ganzen richtig gestellt.

 

Zu meinem Dich verwirrenden Einwand:

Du führst keine Gewinne ab, sondern Abgeltungssteuer auf eventuelle Gewinne, allerdings erst, wenn Dein Freistellungsauftrag (max. 801.- bzw. 1.602.- bei Verheirateten) ausgeschöpft ist.

Ich wage folgende Prognose für den Stand NACH der nächsten nachträglichen Verlustverrechnung:

Freistellungsauftrag: wieder bei 0,00.-

Nicht verrechnete Aktiengewinne:0,00 EUR
Nicht verrechnete Aktienverluste: 
 13,80 EUR   

Dies gilt allerdings nur, wenn sich in Deinem Kontoverbund (VK, TGK, Depot) bis zur nachträglichen VV nichts mehr tut.

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Alles klar, Danke nochmal.

Werde es ja dann bald sehen Smiley (fröhlich)

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