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Übernahme Verlustverrechnungstopf innerhalb eines Jahres

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Beiträge: 3
Registriert: 17.08.2015

Wie wird der Verlustverrechnungstopf (mit Verlusten) bei einem vollständigen Depotwechsel innerhalb eines Jahres übernommen?

Wird der entsprechende Verlust bescheinigt oder vom neuen Broker mit Depot übernommen bzw. entsprechend vom alten Broker gemeldet?

Danke für eine Antwort.

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Moderator
Beiträge: 276
Registriert: 26.03.2015

Hallo @jovo,

 

vielen Dank für Ihre Frage!

 

Verrechnungstöpfe können nur in direktem, zeitlichem Zusammenhang mit einem personengleichen Übertrag aller Depots (Gesamtdepotübertragung) nach Ausbuchung der letzten Position transferiert werden. Eventuelle nicht verrechnete Verluste werden hierbei mit übertragen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls Sie weiterführende Fragen haben, sind wir gerne für Sie verfügbar.

 

Viele Grüße aus Nürnberg!

Diana

Community Moderator

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 02.02.2021

Hallo,

 

ich habe letztes Jahr Dezember einen Gesamtdepotübertragung beantragt. Wertpapiere wurden erfolgreich übertragen. Allg. Verrechnungstopf kurze Zeit später auf 0 gesetzt.

 

Jetzt sagt mir meine neue Bank Sie haben keine Info über den allg. Verrechnungstopf erhalten. Der ConsorsBank Support behauptet, dass der Verrechnungstopf bei einem Depotübertrag nicht übertragen wird. Da der Wert aber auf 0 gesetzt wurde weiß ich jetzt nicht wie ich den Betrag in mein neues Depot bekommen soll.

 

Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

 

 

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Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@FloB82 :

Da liegt ein Versäumnis von Dir, der abgebenden oder der empfangenden Bank vor.

Die "Suche nach dem Schuldigen" ist anhand Deines Beitrags nicht möglich, da er wichtige Angaben vorenthält.

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Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

@FloB82 

Wenn ich mich richtig erinnere, darf/wird der Verlustverrechnungstopf nur übernommen, wenn das gesamte Depot übertragen wird. Waren denn Verluste im Verlustverrechnungstopf und wurde keine Verlustbescheinigung beantragt?

 


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Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Der Verlustverrechnungstopf wird auch nur übertragen, wenn dies bei Beauftragung des Depotübertrags per Hakensetzung beauftragt wird, kein Gläubigerwechsel stattfindet und das empfangende Depot kein Gemeinschaftsdepot ist.

@immermalanders :

Gut, dass Du eine theoretisch mögliche "Heilung" via Anlage KAP schon mal in den Raum stellst ...

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 02.02.2021

Also ich hatte den Übertrag des Topfes mit beantragt (ca. 2900EUR Verluste). Es gab auch keinen Gläubigerwechsel und es wurde auch nicht auf ein Gemeinschaftsdepot übertragen.

 

Was aber sein kann, dass ich zusätzlich im Menü eine Verlustbescheinigung beantragt habe. Zu dem Zeitpunkt war mir noch nicht klar für was diese Button ist.

 

- Dafür Spricht, dass der Topf nun auf 0 EUR steht und die Bank meines neuen Depots sagt, dass keine Information über diese Verluste übermittelt wurden.

- Dagegen spricht, dass ich in meinem Onlinearchiv nichts zu dieser Beantragung finden kann. Weder eine Info, dass diese beantragt wurde, noch die Verlustbescheinigung selbst.

 

 

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Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @FloB82 ,

alles zur Verlustbescheinigung findest Du hier. Das Dokument selbst findest Du Ende 03/21 in Deinem Online Archiv unter "Steuerdokumente", sofern Du es absichtlich oder unabsichtlich beantragt hast.

Danach findet sich bestimmt jemand, der Dir bei Bedarf bei der steuerlichen Verwertung des bescheinigten Verlustes allgemeinen Rat gibt.

Einschlägige Hinweise gibt es schon viele unter dem Suchbegriff "Anlage KAP"  oben im Wissensbereich.

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