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Jahr für Freistellungsauftrag - Laufzeit der Anlage oder Auszahlungsjahr der Zinsen?

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
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Registriert: 13.10.2017

Wann muss ich den Freistellungsauftrag für Kapitalertrag stellen? Im Jahr der Hauptlaufzeit einer Anlage oder zum Zeitpunkt der Zinsauszahlung? ( Jan. im Folgejahr)

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
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Beiträge: 2195
Registriert: 12.01.2019

Hallo @jarila,

immer dann, wenn ein positiver Ertrag erfolgt, wird mit dem SpFb verrechnet (Verluste mal ausgenommen, denn die werden immer zuerst verrechnet...), vorausgesetzt zum Zeitpunkt der Ertragszahlung lag ein Freistellungsauftrag vor, mit dem verrechnet werden konnte. Insofern ist es egal, wann du den Freistellungsauftrag im Ertragsjahr stellst; er gilt ab dem 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres ( vgl. Link weiter unten...). Mit dem Vorjahr kann natürlich keinesfalls sparerfreibetragsmäßig verrechnet werden.

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In der Regel ist der letzte Bankarbeitstag des Jahres auch der letzte Tag, an dem du einen Freistellungsauftrag für deine Kapitalerträge einreichen kannst. Doch viele Banken setzen die Frist schon etwas früher an. Wie das bei der jeweiligen Bank aussieht, kann man normalerweise irgendwo auf der Homepage nachlesen....

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https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/

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