Consors schreibt:
Bei der Berechnung des maximalen Verfügungsrahmens werden folgende Bestandteile berücksichtigt:
Bei keinem meiner Depots wird der Beleihungswert des Depots einbezogen, obwohl der hoch 5-stellig ist.
Deshalb muss ich vor jedem Kaufauftrag das Verrechnungskonto manuell auffüllen.
Kann da die Consors KI nicht Abhilfe schaffen und das Programm anpassen ?
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Hallo @DerBietigheimer ,
...wenn man sich sein Depot mal so anschaut, dann gibt es doch oben rechts die Info ------>
Max. Verfügungsrahmen: x EUR
und die info dazu - wie du bereits gelesen hast - gibt folgendes her ---->
Bei der Berechnung des maximalen Verfügungsrahmens werden folgende Bestandteile berücksichtigt:
Bitte beachten Sie, dass bei Inanspruchnahme einer Kontoüberziehung, Überziehungszinsen fällig werden.
Preisfrage nur: Mit welchem Anteil geht der Beleihungswert in die Bechnung des max. Verfügungsrahmens ein? Scheint mir mit nur wenigen Anteil-Prozenten in der Rechnung......
Bei mir passt die Theorie auch nicht zur Praxis.
Mein Verfügungsrahmen ist schon immer Verrechnungskonto (inkl offener Valuten) + exakt 1000 €,
vollkommen unabhängig davon was auf meinem TG oder gerade im Depot ist.
2 Beispiele zum max. Verfügungsrahmen:
1.
In einem meiner Bevollmächtigtendepots, das aktuell keine Wertpapiere enthält, entspricht der maximale Verfügungsrahmen exakt der Summe aus Verrechnungskonto und Tagesgeldkonto, getreu der Logik des Consorsbank-Kontoverbunds, da offene WP-Orders: 0, Kreditverträge: 0.
2.
Aus Sicht meines eigenen Kontoverbundes stellt sich der maximale Verfügungsrahmen unter der Annahme, dass VK und TG "gesetzt" sind, wie folgt dar:
Guthaben VK
+ Guthaben TG
+ x
= max. Verfügungsrahmen.
wobei x=[(wieviel wird vom) Beleihungswert des Depots (berücksichtigt)]
Der Beleihungswert meiner Wertpapiere beträgt aktuell lt. den Beleihungs-Prozentsätzen im Active Trader ca. 62% des aktuellen Depotwertes.
Von diesen 62% Beleihungswert werden ca. 25,5% im max. Verfügungsrahmen berücksichtigt, womit de facto nur ca. 16% des aktuellen Depotwertes im max. Verfügungsrahmen berücksichtigt werden.
Wenn das jemand nicht versteht: KI hilft da auch nicht.
Hallo @stocksour ,
....schön, dass mal wieder etwas genauer gerechnet wird und die Lösung der Berechnung mit "einer Unbekannten" ein aussagekräftiges Ergebnis bezüglich der Unbekannten (Anteil des Beleihungswertes x) bei der Berechnung des max. Verfügungsrahmens ergibt.
Mit x = 16% des aktuellen Depotwertes scheint mir diese Variable etwas sehr unterbelichtet zu sein. Ist zwar mehr als meine vermuteten paar Prozente ohne Berechnung, aber viel zu wenig, um als fairer Wert in die Berechnung des max. Verfügungsrahmens einzugehen.
An dieser Stelle scheinen mir Sicherheitsbedürfnis und Risikoeinschätzung der Depotbank reparaturbedürftig zu sein.
Es gibt allerdings noch einen kleinen Risiko-Korrekturfaktor Rf, der bei der Berechnung des expliziten Beleihungwertes das Risikoprofil der Wertpapiere im Depot berücksichtigt, was in deinem Fall die 62% Beleihungswert ausmacht. Andere Risikoprofile ergeben hier natürlich andere Werte, was widerum den max. Verfügungsrahmen beeinflusst und ggfs. zu einem höherem max. Verfügungsrahmen führen sollte.
"...Ein Anleger kann Wertpapiere zur Sicherheit bei seiner Bank hinterlegen. Der Beleihungwert ergibt sich aus der Wertpapierart und einem Beleihungsprozentsatz für das betreffende Wertpapier.
Die Beleihungsgrenze für Sparguthaben liegt bei 100 %, für Aktien im Durchschnitt nicht mehr als 50 - 60 %, für Anleihen ca. 75 - 80 % des Kurswertes...."
Aber wir haben jetzt schon mal - dank deiner Berechnung - eine relativ gute Einschätzung zum max. Verf.-R., der möglich wäre.
Meine Beobachtung ist, dass der Beleihungswert den (eventuell) vorhandenen Kreditramen nicht übersteigen kann. Hat man z.B. auch einen Kreditramen auf einem Marginkonto, wirk sich dies auf den Beleihungswert auf dem Verrechnungskonto aus.
In Depots, habe das mal gecheckt, ist der maxVR 2 mal nur der Cashbestand im Verrechnungskonto, trotz hoher 6-stelliger Werte im Depot und keinerlei Krediten.
In einem weiteren Depot ist das der Tagesgeldsaldo plus 10.000 €, ebenfalls hoher 6-stelliger Wert im Depot und breit gestreut.
Rumtelefonieren lohnt sich also, wenn unsere "Der Kunde ist König" - Bank Illusionen verspricht.
So und jetzt wird das VR-Konto wieder glattgestellt und auf TG übers Wochenende zinsbringend geparkt.
Auch das sollte eigentlich automatisch, Häkchen im Profil, gehen. Ein Verfahren das meine Bank in 1970 schon konnte,
ohne IT und KI. 😀!
Mehr zu diesem Thema findet man in den AGB unter "IV. BEDINGUNGEN FÜR GEDULDETE ÜBERZIEHUNGEN AUF DEM
VERRECHNUNGSKONTO/TAGESGELDKONTO".
Wenn man das Geld vom VK direkt nach einem Verkauf auf ein anderes Konto überweist, fallen entsprechend Sollzinsen an. Wenn ich mich richtig erinnere, wird in einem solchen Fall ein entsprechender Hinweis angezeigt.
Hallo @immermalanders ,
...der Hinweis wäre Buchungsdatum ist nicht identisch mit Valutadatum ------> Sollzinsen, wenn direkt nach Verkauf verfügt und das VR-Konto komplett abgeräumt wird.