Hallo zusammen,
gibt es eigentlich noch jemanden der noch auf seine Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung 2017 wartet.
Man hatte mir Mitte März gesagt, dass die Jahressteuerbescheinigung "wahrscheinlich im Laufe des zweiten Quartals 2018 erstellt " wird.
"Wahrscheinlich" klingt irgendwie danach, dass es auch das dritte Quartal werden kann, Wieso auch immer ?
Gruss
Boersenfan1968
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Hallo liebe einkommensteuerpflichtige Anleger:
Ich hatte im Mai 2018 meine Einkommensteuererklärung für 2017 beim Finanzamt eingereicht,obwohl mir in Bezug auf eine selbstgenutzte Eigentumswohnung noch keine Abrechnung der Hausverwaltung für 2017 vorlag,aus der üblicherweise zu entnehmen ist,welche Arbeits- und Fahrtkosten für das Gemeinschaftseigentum der WEG 2017 für mich angefallen sind.Diese Abrechnung habe ich nun von der Hausverwaltung in der letzten Woche erhalten und die angefallenen Arbeits- und Fahrtkosten gleich beim Finanzamt nachgereicht. Gestern teilte mir das Finanzamt telefonisch mit,dass bereits ein Einkommensteuebescheid ohne die genannten Angaben abgesandt worden sei,aber dieser Bescheid noch einmal korrigiert werden wird.Ich werde also in nächster Zeit erfahren,ob meine Steuervorauszahlungen für 2017 ausreichend waren,um die festgesetzte Einkommensteuerschuld auszugleichen oder ob diese höher waren und nocht ein Teil davon zurücküberwiesen wird,wie das in den letzten Steuerjahren immer der Fall war.
Gruss Zeitblom
[off topic]
Hallo, @Zeitblom,
Warum machst Du Dir selbst und dem Finanzamt immer doppelte Arbeit?
Die in der Betriebskostenabrechnung 2017 bescheinigten Kosten nach § 35 a EStG kannst Du problemlos mit 1 Steuerjahr Zeitversatz geltend machen, weil dem FA das Dilemma Steuerabgabetermin/Betriebskostenabrechnungszugangstermin durchaus ein Begriff ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Uns fehlt die Steuerbescheinigung für 2017.
Wann bekommen wir sie.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. Gründel
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