abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerirrsinn von allerfeinsten !

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 15.03.2017

Jeder Anleger sollte sich mal das zur Brust nehme.

Ich kann darüber nur noch den Kopf schütteln.

"Es trifft die Falschen!"  

Vielleicht hilft es ja, hier zu unterschreiben:

DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn! 

 

Trotzdem allen ein erfolgreiches Neues kapitalträchtiges 2020.

 

Mfg supertramp

 

58 Antworten 58

Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016
@WRDRLBRMFT ich wollte niemanden animieren, dies zu machen. Also bitte nicht falsch verstehen. Nur ist der oben von dir zitierte Gesetzestext nun mal - wie es in der Juristerei so ist - nicht eindeutig.
Wenn ich ein liquides Papier am Montag verkaufe und am Dienstag wieder kaufe könnte es schwierig werden jemandem Marktmanipulation vorzuwerfen.

Ich könnte meine Meinung ja tatsächlich geändert haben. Oder ich habe am Montag beschlossen, Aktien zu verkaufen, eine Neubewertung meines Aktienportfolios durchzuführen und dann zu beschließen, dass ich die Aktien nun wieder aufnehmen möchte.

Aber wie gesagt, hätte wäre wenn - ich kann und will mich da nicht festlegen. Das muss jeder für sich entscheiden und letztendlich müssen solche Fälle individuell entschieden werden. Ich weiß nicht ob es schon Fälle gegeben hat, wo der oben genannte Fall rechtliche Konsequenzen hatte. Falls ja, dann nehme ich alles Geschriebene zurück 🙂

Regelmäßiger Autor
  • Top Kommentator
  • Community Beobachter
  • Kommentator
  • Top Beitragsunterstützer
  • Beitragsunterstützer
Beiträge: 38
Registriert: 02.10.2019

@vibou 

 

Du hattest ursprünglich geschrieben: " ... die Titel in den USA zu verkaufen, den Erlös auf das deutsche Depot zu überweisen und die Titel  über den deutschen Broker neu zu kaufen."

 

Da stand jetzt nichts von ähnlichen oder ganz anderen Titeln 🙂

 

Und man kann ja trotz unterschiedlicher Broker an derselben Börse handeln, oder? Geht aus deinem Posting nicht so klar hervor.

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 66
Registriert: 16.06.2014

zu dem Thema habe ich ja schon geschrieben.

 

In meinem Fall war es so, dass ich Kauf- und Verkaufsauftrag zeitgleich eingegeben habe, es handelte sich um Zertifikate und Aktien. Offensichtlich habe ich dann tatsächlich meine eigenen Papiere verkauft und wieder gekauft ( identisches Limit ). Dies war im Jahr 2012 und ich hatte in keinster Weise "Marktmanipulation" vor. Das Ergebnis habe ich ja schon beschrieben. Mein Anwalt konnte damals im ersten Moment das Strafverfahren nicht nachvollziehen, mußte sich aber eines besseren belehren lassen.

 

Ich gehe davon aus, wenn man ein Papier verkauft, die Ausführung der Order abwartet und dann das Papier wieder kauft, dürfte dies kein Problem darstellen.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

@WRDRLBRMFT   [...]Du hattest ursprünglich geschrieben: " ... die Titel in den USA zu verkaufen, den Erlös auf das deutsche Depot zu überweisen und die Titel über den deutschen Broker neu zu kaufen."[...]

Du bemerkst zu recht:

[...]Da stand jetzt nichts von ähnlichen oder ganz anderen Titeln Smiley (fröhlich)[...]

Dieser Satz ist mir so aus der Feder gerutscht. Der verfälscht natürlich meinen ursprünglichen Post. Sorry.

 

Jetzt zu der vermuteten Marktmanipulation:

Man darf auch die nötige Überweisung (Verkaufserlös in USA) nicht vergessen, die ja in den meisten Fällen abgewartet werden muss bevor in deutschland, die in den USA verkauften Positionen wieder aufbebaut werden können. Damit ist auch der Zeitliche Zusammenhang zwischen Verkauf und erneuter Kauf verloren.

Weiter: In den USA werden europäische Aktien als ADR mit eingener WKN gehandelt, also keine Originale. Hier wird kein Mensch, z. B. ALLIANZ-ADRs ordern. Damit ist auch eine weitere Barriere vorhanden, die einer Marktmanipulation wiederspricht.

[...]Und man kann ja trotz unterschiedlicher Broker an derselben Börse handeln, oder?[...]

Ja das kann man. Aber seinerzeit betrugen beim USA-Broker die Transaktionskosten für 100 Titel 1$ (ein Dollar!).

Bei 200 Stck sogar nur noch 0,5$. Wer wird da in Amerika einen deutschen Börsenplatz wählen wo es bis zu 19,50 € sein können.

Deshalb bleib ich dabei: Kein Depotübertrag von USA nach DE, sondern Verkauf, Überweisen, Neukauf. Da gibts nichts illegales.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

@Patrick91  [...]Ich gehe davon aus, wenn man ein Papier verkauft, die Ausführung der Order abwartet und dann das Papier wieder kauft, dürfte dies kein Problem darstellen.[...]

 

So sehe ich das auch.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3818
Registriert: 21.07.2017

[off topic]

Hallo, @Patrick91 , entschuldige bitte meinen ironischen Unterton.

Wenn Du Dich als "Marktmanipulator" gebärden willst, darfst Du nicht mit ein paar Kröten - wahrscheinlich nur zur persönlichen Steueroptimierung - hantieren.

 

Da muss man ordentlich einsteigen, wie gestern bei Aurelius, WKN A0JK2A, die Firma??? Ontake Research, nach dem selben Strickmuster wie vor zwei Jahren die Firma??? Zatarro Research. Das ist Short Selling mit ein bißchen krimineller Energie, keine Markmanipulation ... Da passiert nichts.

 

Ähnliche Beispiele von "Wiederholungsopfern" gibt es genug (z. B. Wirecard, Lufthansa, RIB Software, demnächst wird vermutlich auch Ströer wieder mal zum Absturz gebracht werden).

 

Die Großen hängt man, die Kleinen lässt man laufen.

Oder so ...

 

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 589
Registriert: 14.11.2016

Betreffend die Gesetzesänderungen bei der ESt hinsichtlich Verlustverechnungsbegrenzung gibt es mittlerweile eine Petition: Klick. Artikel bei GMT dazu hier. Ich seh da allerdings schwarz, dass auch nur 50.000 Unterzeichner zusammenkommen. Die Grossen und die, die es können verlagern ihre Aktivitäten und ihr Steuerdomizil wohl eher ins Ausland als dass sie jetzt jahrelang das höchst ungewisse Ergebnis der Mühlen der ohnehin nicht wirklich unabhängigen Justiz abwarten.

0 Likes

Aufsteiger
Beiträge: 11
Registriert: 23.02.2017

gegen ideologiegetriebenen Sch... kommt man nur mit dem Wahlzettel an

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3818
Registriert: 21.07.2017

Nächsten Mittwoch wird es wieder mal lustig, denn:

Nach 5 Jahren Trächtigkeit wird die EU-Kommission kreissen und 5 Mäuslein gebären,

wie die SZ heute zu berichten wusste.

 

Unerwähnt bleibt in dem Artikel u. a., dass die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auffordern wird, ihre Bürger stärker in Anlegerwissen zu schulen, was nur bedeuten kann:

 

                        Freiwillige Zwangsverpflichtung jedes EU-Bürgers (m w d)

                zur aktiven Mitwirkung in einem einschlägigen Forum seiner Wahl.

0 Likes
Antworten