Jeder Anleger sollte sich mal das zur Brust nehme.
Ich kann darüber nur noch den Kopf schütteln.
Vielleicht hilft es ja, hier zu unterschreiben:
DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!
Trotzdem allen ein erfolgreiches Neues kapitalträchtiges 2020.
Mfg supertramp
... studierter Philosoph ...
Endlich mal einer von uns!
Dreamer!
http://www.finanztreff.de/news/dsw-will-gegen-beschraenkte-verlustverrechnung-klagen/19001987
Grund für die Verlustverrechnungsbeschränkung ist nach Angaben des Finanzministeriums, "dass Termingeschäfte durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ sind". Es könnten einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten.
nur mal eine Frage an die Experten, es müsste doch dann umgekehrt auch für Gewinne gelten, es sind ja die gleichen "Termingeschäfte mit begrenzter Laufzeit und Hebel", heisst das dann, das man auch nur Gewinne bis 10.000 Euro versteuern muss und im Folgejahr wieder 10.000, alles darüber wäre dann.....ähmm......??? Gleichbehandlung?
Hallo @Inaktives Mitglied,
.....in dieser Frage denkt das BMF natürlich nur in eine Richtung, nämlich sofortige Abgeltungsbesteuerung der positiven Derivate-Erträge. Die komplette steuerliche Gegenrechnung der negativen Erträge passt irgendwie nicht in die Querfinanzierung des neuen Grundrentenkonzepts. Daher der Trick a) spätere Gegenrechnung in der nächsten Steuererklärung mit artgleichen negativen Derivate-Erträgen und b) der Verlust-Deckel mit jährlich 10.000 Euronen. Gleichbehandlungsgrundsätze scheinen trotz momentaner anderer Rechtsprechung nicht weiter zu interessiern. Das ganze Theater würde wohl später nach der Uraufführung (wenn es überhaupt dazu kommt....) mit entsprechenden Klagen beendet werden können, aber bis dahin würde erst einmal geblutet werden müssen und man könnte sich mit entsprechenden Widersprüchen seiner zukünftigen Steuerbescheide vergnügen ........Aber das ganze Gedöns wurde ja hier im Forum schon ausreichend beschrieben und kommentiert.....;).
Grüße
onra
Guten Tag,
wir müssen als Privatanleger jetzt deutsche Broker umgehend meiden, weil dann nicht Gefahr besteht, dass das Depot kontinuierlich um 25% Abgeltungssteuer pro Transaktion schmilzt. Desweiteren keine deutschen Werte kaufen, damit man sich zumindest einmal die 0,2% Strafsteuer spart. Welchen ausländischen Broker könnt ihr empfehlen?
Hallo @KinkoHyo ,
.....was soll denn das mit 25% Abgeltungssteuer pro Transaktion???????
.....0,2% Transaktionssteuer auf deutsche Werte???????
.....lies bitte zunächst einmal die Kommentare dazu hier im Forum durch, dann vielleicht noch den Referentenentwurf des BMF. Es ist zunächst einmal ein Entwurf, nicht mehr, aber auch nicht weniger......Schwerwiegender wäre die Geschichte mit dem gedeckelten Extra-Verlusttopf für Erträge aus derivativen Anlageinstrumenten....
Es scheint auf europäischer Ebene bereits Abstimmungsschwierigkeiten zu geben ( vgl. Statements aus Österreich zu dem Thema....). Es wird wohl letztlich nicht so heiß gegessen werden wie gekocht wird.....;).
Grüße
onra
@KinkoHyohat schon berechtigte Befürchtungen...
Man muss zwischen der "Transaktionssteuer von 0,2%" und dem "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ unterscheiden.
"was soll denn das mit 25% Abgeltungssteuer pro Transaktion?"
Das wird so ablaufen, weil unterjährige Verlustanrechnungen gestrichen wurden.
Das Gesetz trat schon in Kraft und ist leider kein Entwurf mehr.
Spekuliert wird noch über die V-Töpfe.
- Aktienverlusttopf: Bleibt bestehen wie bisher.
- Allgemeiner/Sonstige Verlusttopf: Bleibt wie bisher oder wird ggf. aufgeteilt:
-a) Allgemeiner/Sonstige Verlusttopf: Alles ausser Derivate
-b) Verlusttopf Gewinne Derivate
-c) Verlusttopf Verluste Derivate
(Quellensteuertopf und Steuerfreibetrag der Vereinfachung aussen vor)
Ob die Banken weitere VT installieren, Aufwendungen, die ihnen nichts bringen?
Die Option mit dem ausländischen Broker wäre zu überlegen. Der Aufwand ist dann der Gleiche und zusätzlich hätte ich noch den Cash der Steuer übrig.
Die Deckelung auf die 10.000€ bleibt in jedem Fall bestehen, außer man verlegt dauerhaft seinen Wohnsitz.
Die Hoffnung auf gerichtliche Hilfe geht sicher auch fehl: Das Gesetz tritt 2021 in Kraft, also müsste man in/ab diesem Jahr klagen. Bis zum BGH kann man 5-6 Jahre kalkulieren.
Das nützt in den nächsten Jahren niemanden.
Hallo @Fildertrader ,
.....ein Verlusttopf Derivate bei der Depotbank ist nicht vorgesehen. Positive Erträge aus derivativen Erträgen würden normal der Abgeltungssteuer unterliegen. Die Verluste aus derivativen Anlagen sollen im Folgejahr nur über die Anlage KAP verrechnet werden können. Dabei ist eine Deckelung von max. 10.000 Euronen p.a. als derivativer Verlust vorgesehen. D.h., man könnte dann maximal diese 10.000 € p.a. geltend machen. Höhere Verluste wären zunächst nicht weiter anrechenbar und würden in das Folgejahr usw. übertragen. Dokumentiert würde diese ganze Geschichte vom Finanzamt. Die Depotbank bliebe außen vor und hätte damit nichts weiter zu tun, bis auf das Eintreiben von Abgeltungssteuer aus eben den positiven derivativen Erträgen.......Aber das ganze Theater ist ja schon hinreichend hier im Forum diskutiert/kommentiert worden.......
Grüße
onra
Hallo @onra,
ich gebe hier mit den VT nur Ideen von anderen Diskussionen wieder...
Über die Ausgestaltung sollten sie mal das Jahr abwarten.
Würde dieser Verlusttopf nicht extra geführt, müßte man wie früher alles separat aufzeichnen.
Die Saldierung einiger Broker mit den Bescheinigungen wäre natürlich einfacher.
Ich weiss ja nicht, ob ihnen das von früher geläufig war, aber ich kenne das noch.
Da musste ich ganze Ordner beim FA hinterlegen... ein rießen Aufwand.
Das Ganze trifft mich nur am Rande, da ich heute nicht mehr so viel mache.
Neueste Einschätzungen sprechen ua. auch von Auswirkungen auf die Consors Bank, und niemand kann das momentan abschließend beurteilen.
Die Diskussion hat gerade erst begonnen!
Grüße