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Regelungen offene Immobilienfonds

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 47
Registriert: 20.06.2014

Hallo Gemeinde,

die s. g. Wissensdatenbank gibt hierzu keine Auskunft.

Also frage ich mal.

 

Kann mir bitte jemand kurz die neuen Regelungen (2013 ?) zum Verkauf von offenen Immobilienfonds für Privatanleger aufzeigen?

Da gibts jetzt ja irgendwelche Fristen etc.

 

Danke schon mal

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 24.04.2015
Sofern es altbestand ist, also vor 01.01.2013 gekauft, hast du einen Freibetrag von 30.000€ pro kalenderhalbjahr. Darüber hinaus eine 12 monatige Kündigungsfrist. Wenn zwischen Januar und Juli gekauft, ebenfalls, plus mindesthaltedauer 24 Monate für alles über den 30.000€. Nach Juli sind es dann bei sowohl das eine als auch das andere, ohne Freibetrag. Wenn du gekündigt hast, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden.
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