abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nießbrauchdepot

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Autorität
Beiträge: 1637
Registriert: 06.01.2017

ntv:  Nießbrauchdepot zum Fest? Aktien verschenken kann sich auszahlen.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Aktien-verschenken-kann-sich-auszahlen-article22252977.html

 

Hat jemand das hier bei der CB bereits gemacht? Wie muss das ausgestaltet werden, normales Junior/ Kinder-Depot? Lesetipp?

Grüsse und bleibt gesund!

Wünscht Euch d-h.

9 Antworten 9

Moderator
Beiträge: 471
Registriert: 23.05.2018

Hallo @dead-head,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema  Nießbrauchdepot

 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage

zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. 

 

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Stephan

Community-Moderator

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 798
Registriert: 06.06.2016

@dead-head   du bist mit deiner Frage wohl ein Exot.

 

Immerhin hat sich ein Mod erbarmt. Bin mal gespannt, wie die Rückmeldung ausfällt. Ist sicher eine interessante Alternative zum Sofortverschenken.
Wobei ich ich mit Immobiliennießbrauch schon sehr interessante Erfahrungen gemacht habe 🙂 . Ich bin daher eher für klare Lösungen, vor allem wenn es mehrere interessierte Nießbraucher gibt. Aber vielleicht geht es ja bei anderen geräuschlos ab.

0 Likes

Moderator
Beiträge: 471
Registriert: 23.05.2018

Hallo @dead-head,

die Kollegen konnten mir folgende Antwort auf Ihre Anfrage geben.

Diese spezielle Art von Depot (Nießbrauchdepot) bieten wir leider nicht an.

Was wir anbieten, ist ein sogenanntes Minderjährigenkonto.

Bei dieser Variante haben haben die unmittelbaren Erziehungsberechtigten (z.B. die Eltern) des Kindes bis zum 18. Lebensjahr Zugriff auf dieses Konto mit eigenen Zugangsdaten.

Ab dem 18. Lebensjahr wird das Konto umgeschrieben und der Kontoinhaber (das Kind) bekommt eigene Zugangsdaten.

Ein weiterer Zugriff der Eltern auf dieses Konto ist dann nur noch mit einer entsprechenden Vollmacht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

https://www.consorsbank.de/ev/Opening/Depot?tcid=TST-11

Dort können Sie die Option "Minderjährigenkonto" auswählen.

Viele Grüße

CB_Stephan
Community Moderator

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1637
Registriert: 06.01.2017

Sehr geehrter Herr Stephan, CB Moderator,

 

danke für Ihre Bemühung und Nachricht. Das sog. MJK ist mir allerdings hinlänglich bekannt und wird/ wurde 2fach genutzt. Trotzdem danke schön! 

Die Möglichkeiten für die Errichtung eines Nießbrauchdepots sollten sie vielleicht einmal unterbreiten, da hier einige Herrschaften wertpapiermäßig unterwegs sind, die mit Sicherheit einiges zu vererben haben und wollen. Und es wäre doch schön, wenn die CB so etwas anbieten würde, so dass die Kunden sich nicht anderweitig orientieren müssten (Kinder- und Waisenpapiere).

Mit freundlichem Gruß u. bleiben Sie gesund (alle anderen auch!!), happy new Year!

The Dead is still playin´ in my head

 

Happy New Year 2016 and Bye to Lemmy by Keef Purple's Sound Wall | Mixcloud


Autorität
Beiträge: 1637
Registriert: 06.01.2017

Hallo @maultasch , na ja, weiß ich nicht (Exot?). Es geht da eigentlich nur darum, dass ich für die Zukunft (Erbe) etwas zielorientiert initieren will und die steuerlichen Möglichkeiten wahrnehmen möchte, um einfach mehr weitergeben zu können.

Du schriebtest über Immobiliennießbrauch, das habe ich auch weiland mit meinen Vorderen rechtzeitig vollzogen. Klappte bestens genauso wie geplant. Man muss nur loslassen wollen und können, wenn Du die Augen dicht hast, ist es auch egal und die Nachfolgenden machen ehhhh, was sie wollen.

Frau (fröhlich): Du kannst natürlich auch eine Stiftung gründen, wenn Du Dich richtig geärgert hast, musst Du x mit einem vernünftigen Steuerberater sprechen. Dann bleibt alles erhalten und keiner kann es versilbern, geht schon ab 500K...

Bleib gesund und locker!


Enthusiast
Beiträge: 986
Registriert: 22.11.2016

Wäre mal interessant alle steuerlichen Aspekte in diesem Zusammenhang zu erfahren.

Wer müsste hier seinen Freistellungsauftrag ansetzen oder auf wen gehen die anfallenden Steuern?

Wer dürfte hier Anteille ver-/kaufen?

 

Ansonsten müsste man hier schon sehe großes Vertrauen in seine Erben haben. Bei Bekannten mit Imobiliennießbrauch habe ich immer wieder Probleme gesehen, wenn die Eltern dann tatsächlich alt wurden. Allerdings auf beiden Seiten.

 

Grundsätzlich aber eine Überlegung wert, wenn das Gesamterbe den Freibetrag der Erben übersteigt.


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @dead-head ,

beiss Dich nicht an @maultasch 's Ausdruck "Exot" fest. Irgendwie hat das sog. "Nießbrauchdepot" schon etwas exotisches. 

 

Warum finde ich trotz Recherche keine Bank, die ein Nießbrauchdepot anbietet?

Weil sich ein Nießbrauchdepot bankprodukttechnisch nicht abbilden lässt. Der einzige Beitrag, den eine Bank dazu leisten kann, ist die Bereitstellung eines ganz normalen Depots; insofern ist der Hinweis von @CB_Stephan gar nicht verkehrt.

 

Das ganze "Drumrum" eines Nießbrauchsvertrags wird mit Hilfe eines Rechtsbeistands - bei Immobilien (>z. B. auch Wohnrecht) und landwirtschaftlichen Übergabeverträgen zwingend mit notarieller Beurkundung - auf Grundlage des Nießbrauchsrechts relativ frei zwischen den beteiligten Parteien festgelegt.

Die Durchsetzung der jeweils entstehenden Rechte obliegt ebenfalls den Nießbrauchsparteien.

Bezogen auf ein Nießbrauchsdepot wären das der/die mit den Wertpapieren Bedachte auf der einen und der/die die Wertpapiere übertragen hat und sich deren Erträge erhalten will auf der anderen Seite.

 

(...)Man muss nur loslassen wollen und können, (...)

Das sehe ich wie Du als den springenden Punkt; unter diesem Aspekt sind aber auch alle anderen Möglichkeiten einer vorzeitigen Vermögensübertragung zu sehen, die weniger "exotisch" von der Durchführung her sind.

 

Übrigens:

Bei Wikipedia gibt es einen empfehlenswerten Artikel zum Stichwort "Nießbrauch".


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @urvater ,

die steuerliche Seite ist eher trivial.

Beim Depotempfänger kommen die Schenkungsteuerrichtlinien mit den entsprechenden Freibeträgen zur Anwendung.

Der Nießbraucher versteuert die Einkunftsart, die er aus dem Nießbrauchsobjekt erhält, also Kapitaleinkünfte.


Autorität
Beiträge: 1637
Registriert: 06.01.2017

@stocksour @urvater Ja, genau so ist es. Einen Nießbrauch bei Immobilien u. Depots etc. installiert man doch eigentlich nur, wenn der Erblasser und Erbe sich einig, harmonisch und alles geklärt ist. 

(Den Kernsatz kenne ich auch hinlänglich  "ich brauche keine Feinde - ich habe Familie"), ich könnte Euch, aus meiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker bei über 100 Eigentumswhg., super Horrorgeschichten berichten, die alle ins Geld gingen und der Erblasser wäre aus seiner Urne gejumpt, hätte er das miterlebt; Gier frisst eben Hirn Frau (fröhlich)

Also immer schön lieb und freundlich sein, be nice to yourself & others:

 

New Lemmy Kilmister Memes | and Memes, Metal Memes Memes

Antworten