Guten Tag,
ich hole dieses Thema nun wieder hervor.
Mittlerweile liegt ein Schreiben der Bafin aus dem Mai 2022 vor:
Geschäftszeichen: IV C 1 - S 2256/19/10003 :001
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteue...
Es scheint also zu sein:
Die Besteuerung von Krypto-ETPs hängt von der Struktur der ETPs ab. ETPs, welche die Coins physisch hinterlegen und eine Lieferoption anbieten, werden wie Direktanlagen in Kryptowährungen behandelt. In diesem Fall können Kursgewinne nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei realisiert werden. Krypto-ETPs, die keine Lieferoption anbieten, werden wie ETFs besteuert . Gewinne sind dann mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern.
In meinem konkreten Fall ginge es um folgende ETNs:
Bitcoin von der ETC Group: WKN A27Z30
Ethereum von Wisdomtree: WKN A3GQ45
Der Verkauf von Ersterem müsste somit steuerfrei nach einem Jahr für mich sein, da die Bitcoins vollständig physisch hinterlegt sind UND ausgeliefert werden können.
Bei zweiterem... finde ich nichts bei Emittenten Wisdomtree dazu ob die Währung auch ausgeliefert werden kann. Ledliglich das die Währung physisch hinterlegt ist.
Meine eigentliche Frage lautet nun: Ist bei Consors die steuerrechtliche Behandlung komplett gepflegt? Möchte ja nicht unnötig Steuern zahlen, wenn dies nicht nötig ist.
Liebe Grüße