Hallo und einen schönen 4. Advent,
ich überlege für meine Tochter ein eigenes Konto anzulegen und mich interessiert, ob das nicht als Unterkonto zu den vorhandenen Konten der Eltern zu realisieren ist?
Es soll eher ein Anlage als ein Girokonto sein.
Gruß
ThHu
Ein sogenanntes "Minderjährigen-Konto" gibt es bei der Consorsbank z.B. als Traderkonto, das dann generell als "Unterkonto" geführt wird. Kontoinhaber ist der Minderjährige, Kontozugriff hat man über den/die bestehenden Account(s) des/der Erwachsenen.
siehe hier: Kontenvergleich+Kontoeröffnung, je nach gewünschter Kontoart einfach mal die verschiedenen Varianten durchklicken.
Als Unterkonto geht es deswegen nicht, weil die Eltern zwar Vertreter sind aber der Kontoinhaber das Kind ist. Man sieht aber die Konten in der Übersicht, wenn man sich einloggt. Es handelt sich dennoch ncht um Unterkonten, es gibt keinen Verknüpfungen zwischen den Konten.
In der Regel werdenTagesgeldkonten eröffnet für Minderjährige, das ist möglich.
Ich habe "Unterkonto" deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil es über den Account des/der Erziehungsberechtigten zugänglich ist und auf dessen/deren Kontoübersichtsseite erscheint.
Wobei es für Jugendliche als Einstieg in die Welt der Finanzen wohl besser ist erstmal bei der örtlichen Sparkasse oder Volksbank zu starten (andere Filialbanken sind da auch nur bedingt für geeignet!), damit sie dort alles kennen lernen. Sprich: Einzahlungen vom Sparschwein, Münzzähler, Kontoauszugdrucker, Einzahlungsautomaten, papierhafte Überweisungen, Überweisungen vom Bankterminal, Onlineüberweisungen, Schecks, Schliessfächer, Sparbücher, und das alles mal direkte von einem menschlichen Ansprechpartner erklärt bekommen und der auch die ein oder andere nette Sonderaktion bereithalten. Das ist die Basis, das sollte man kennen, mal gesehen und mal gemacht haben. Die reine Onlinebank ist dann so das nächste Level, das man als Erwachsener nach der Ausbildung erklimmen kann, wenn man sagt ich will die Kontoführungsgebühr sparen und brauch den ganzen Vor-Ortservice nicht. Aber diese Entscheidung sollte dann auch von den schon erwachsenen Kindern kommen finde ich.
Dass beide Elternteile das Konto für einen Minderjährigen eröffnen müssen ist keine Erfindung Ihrer Bank, das sind gestzliche Vorschriften, da Eltern in der Regel ein gemiensames Vertretungsrecht haben. Ist das nicht der Fall, gibt es entsprechende Gereichtsurteile, die bei einer Kontoeröffnung vorgelegt werden können.
Andere Banken scheinen das mit einer Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten hinzubekommen. Das 'Filialdenken' wird bei der von Ihnen gennannten Bank in diesem Fall auf die Spitze getrieben.
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Natürlich kann ich mir vorstellen, dass bei bekannten Kunden die Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten glegentlich nachgeholt wird, sonst viel spaß mit der Revision. 🙂
Auch bei jeder Online-Bank benötigt man die Unterschrift beider Elternteile.