Hallo joku,
als erstes möchte ich betonen, dass wir in Steuerfragen nicht beratend tätig werden dürfen. Im Zweifelsfall empfehlen wir einen Steuerberater zu kontaktieren.
Wir können Ihnen jedoch pauschal sagen, dass die Dividendenausschüttung der E.ON AG mit 0,60 Euro angesetzt ist. Hierbei gibt es eine Besonderheit. Ein Teil der Dividende in Höhe von 0,17 Euro wird als „Sockeldividendenanteil“ in bar ausgezahlt. Das wären die genannten 28% von 0,60 Euro. Für den restlichen Teil der Bardividende in Höhe von 0,43 Euro wird den Aktionären die Möglichkeit geboten, diesen ganz oder teilweise in Aktien der Gesellschaft zu tauschen.
Wenn uns zum Ablauf der im Terminanschreiben genannten Frist keine Weisung vorliegt, erfolgt auch die Barzahlung des Wahldividendenanteils in Höhe von 0,43 Euro. Grundsätzlich gilt: sowohl der Sockeldividendenanteil, als auch der Wahldividendenanteil unterliegt der Abgeltungsteuer.
Viele Grüße
Bülent
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