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Investmentsteuerreform

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Hallo zusammen!

Im Text zur Investmentsteuerreform bin ich über die Formulierung "...neue Einstandskurse. Die Kurse werden von den Fondsgesellschaften...festgelegt." gestolpert.

Ich habe ein paar Klassiker im Depot (Investa, Grundbesitz Global, Grundbesitz Europa) und ahne da nichts Gutes, denke über einen Verkauf nach.

Hat da jemand mehr Durchblick und einen Rat geben?

Danke!

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Hast Du die Anteile vor 2009 gekauft? Wenn ja, würdest Du durch den Verkauf den Freibetrag von 100.000 Euro verschenken. Die bis Ende des Jahres aufgelaufenen Gewinne bleiben steuerfrei.

 

 

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Steuermäßig ist mir dies schon klar. Vielleicht bin ich aber auch in der falschen Rubrik, habe es einfach mal in diesem Zusammenhang gelesen.

Die Neubewertung durch die Fondsgesellschaften macht mir Angst, besser vielleicht, erzeugt Misstrauen.

Wird da bis zum Jahresende an den Kursen so gefeilt, dass bei einer Neubewertung die Substanz schwindet?

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Da habe ich keine Bedenken. Die Fondsgesellschaften ermitteln sowieso börsentäglich den Rücknahmewert der Anteile. Und der bemisst sich nach dem Wert der enthaltenen Papiere. Der lässt sich zwar eventuell durch gezielte Käufe und Verkäufe etwas beeinflussen, aber was sollten die Gesellschaften davon haben, die Kurse wegen der Investmentsteuerreform zu manipulieren?

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
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Vielen Dank Sigrid!

Tja, einfach mal die Situation ausnutzen. Normalo versteht sowieso nicht, hat irgendwann mal von seiner Bank etwas übergeholfen bekommen und sieht am Jahresende erst seine Verluste. Beispiele kennen wir alle aus dem Bekanntenkreis.

Bin gespannt, was passiert. Hinterher ist man doch eh immer schlauer.

 

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Hi zusammen,

 

soweit ich das überblicke, lässt die Consorsbank leider keinen Upload von Dateien zu - entsprechend muss an dieser Stelle ein Bild genügen.

Nach diversen Recherchen im Netz habe ich versucht, die neue Investmentsteuerreform ab 2018 so transparent wie möglich in Excel darzustellen (am Beispiel des ETF110 bzw. ComStage MSCI World). In der Praxis besitzen die meisten sicherlich schon Fondsanteile und kaufen pro Monat weitere Anteile nach. Hierbei muss jeder Anteil steuerlich isoliert betrachtet werden, von daher die Aufteilung in Monate.

 

Unsicher war ich mir, ob der Sparerpauschbetrag direkt auf die Vorabpauschale (Zeile 24) gerechnet wird oder erst auf die um die Teilfreistellung reduzierte Vorabpauschale (Zeile 26). Da im Rahmen des Sparerpauschbetrages jedoch Kosten der Anlagen (Kontoführungsgebühr, Verwaltungsgebühren etc.) schon berücksichtigt sind, erwarte ich, dass der Pauschbetrag direkt auf Ebene der Vorabpauschale gegengerechnet wird (wie dargestellt in Zeile 25).

 

Ich persönlich finde es wichtig die Allokation des Sparerpauschbetrages zum Jahresende optimieren zu können, von daher sollte bereits im laufenden Jahr Kenntnis über die zu erwartende Steuerlast bestehen.

 

Kommentare und Verbesserungen gerne erwünscht - sorry, dass die Formeln nun nicht nachvollziehbar sind, allerdings ist dort auch kein großes Hexenwerk verbaut.

 

Beste Grüße

 

Georgia

 

Vorabpauschale monatlicher Sparplan.PNG

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