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Freistellungsauftrag

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Aufsteiger
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Hallo,

wir haben als Verein ein Tagesgeldkonto bei CortalConsors angelegt. Wo kann ich für den Verein ein Freistellungsauftrag angeben? Für mein privates Konto habe ich ein Freistellungsauftrag, dieses möchte ich aber nicht für das Vereinskonto nutzen.

 

Gern höre (lese) ich eine Antwort.

 

 

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
Routinierter Autor
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Vermutlich gar nicht, da sich der Freistellungsauftrag immer auf alle beim Kreditinsitut geführten Konten bezieht.
Du hättest das Tagesgeldkonto des Vereins also separat anlegen müssen (wenn das dann überhaupt geht).

Aufsteiger
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Das Konto ist ein eigenständiges "Firmenkonto". Ich bin "nur" einer von zwei Benutzer des Kontos.

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
Routinierter Autor
Beiträge: 138
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Wenn das Konto als Firmenkonto geführt wird kann kein Freistellungsauftrag gestellt werden.

Aufsteiger
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Danke für die Antwort.

 

Ich habe an anderer Stelle doch noch eine andere (befriedigendere)  Antwort gefunden. Ich weiss nicht, ob hier ein Link zulässig ist. Ich versuch es einmal:

 

http://www.zell-mosel.de/vg_zell/Rathaus/Formulare%20der%20Verwaltung/freistellung%20vereine%20zinsa...

 

Demnach gibt es Möglichkeiten, Vereine von der Steuer zu befreien, wenn bestimmte "Grenzeinkommen" nicht überschritten werden. Gemeinnützige Vereine werden grundsätzlich nicht besteuert, nichtgemennützige - darunter fallen wir - wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden.

 

 

 

 

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
Routinierter Autor
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Hi,

wenn du für den Verein eine Art "Nichtveranlagungsbescheinigung" hast (kein Plan, ob es das für nicht-natürliche Personen gibt), kannst du den Beleg vermutlich im Original einreichen und er wird dann hinterlegt, wenn das bei Consors technisch möglich ist. Ansonsten holt ihr euch die Steuern über die Steuererklärung wieder.
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Gemeinnützige Vereine können beim Finanzamt einen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid beantragen. Der wird von der Bank wie eine NV-Bescheinigung bei Privatpersonen behandelt.

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