@Hardy123
Vorab:
Die automatische Erhöhung der den Kreditinstituten zum Jahresende 2022 vorliegenden Freistellungsaufträge um 24,844% ist Teil des Jahressteuergesetzes 2022; d. h. alle Kreditinstitute hatten sich daran zu halten. Die Consorsbank stellte ihren Kunden am 20.12.2022 eine entsprechende Information ins Online Archiv.
Die Banken melden jeweils an die Finanzverwaltung, in welcher Höhe die FSA der Kunden durch Kapitalerträge ausgeschöpft wurden. Ob die insgesamt in Anspruch genommenen FSA den Sparerpauschbetrag (1.000 ld. bzw. 2.000 vh) übersteigen, stellt ein automatisierter Abgleich der Meldungen der Banken fest.
Liegen Eure insgesamt freigestellten Kapitalerträge im Rahmen des Sparerpauschbetrags, kann das Finanzamt eine "ungünstige Verteilung" bereits monieren.
Liegen Eure insgesamt freigestellten Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, ist das eine Verletzung des Steuerrechts, was im Wiederholungsfall dazu führen kann, dass Ihr zu einer Ordnungsstrafe verdonnert werdet.
In diesem Fall besteht - als Prophylaxe - die Möglichkeit, mit der Einkommensteuererklärung eine saubere Anlage KAP einzureichen, wodurch eine Nachversteuerung der "versehentlich" zu viel freigestellten = unversteuerten Kapitalerträge durch das Finanzamt erfolgt.
Ein sachdienlicher Hinweis im Anschreiben der Einkommensteuererklärung empfiehlt sich.